At. 94. 727
Regierungs-Blatt
Großherzogtum —————
Jahrgang 1918.
Ausgeqgeben Schwerin, Sonnabend, den 25. Mai 1918.
Inha lt.
Il Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Schuhwerk für Behörden, öffentliche
Anstalten und Wohlfahrtseinrichtungen sowie für die Wohlfahrtspflege.
(2) Bekanntmachung, betreffend Allodifizierung des Lehngutes Lieblings-
hof, A. Ribuitz.
11 Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 22. Mai 1918, betreffend Schuhwerk für Behörden,
öffentliche Anstalten und Wohlfahrtseinrichtungen sowie für die Wohlfahrts-
pflege.
Nachstehende in Nr. 101 des Deutschen Reichsanzeigers vom 30. April 1918
abgedruckte Bekanntmachung der Reichsstelle für Schuhversorgung vom 29. April
1918 über die Zuteilung von neuem Schuhwerk für die Behörden, ffent-
lichen Anstalten und Wohlfahrtseinrichtungen sowie für die Wohlfahrtspflege
wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Zu der Bekanntmachunge wird folgendes bestimmt:
« 1.
Zu 8 2. Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne dieser Bestimmung ist das
Ministerium, zu dessen Geschäftsbereich die Wohlfahrtseinrichtung gehört.
2.
Zu 83 Abs. 1. Die Behörden, öffentlichen Anstalten und Wohlfahrtsein-
richtungen haben die etwa benötigten Vordrucke unmittelbar von den bezeichneten
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