At. 106. 811
Regierungs-Blatt
für das-
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 20. Juni 1918.
Inhalt:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend den Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Satzung für die Stadtsparkassen im Großherzogtum Mecklenburg-
Schwerin für die Sparkasse der Stadt Ribnitz. (2) Bekanntmachung,
betreffend den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung für die Stadt-
sparkassen im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin für die Sparkasse
der Stadt Boizenburg. (3) Bekanntmachung, betreffend den Handel
mit Karton, Papier und Pappe. (4) Bekanntmachung, betreffend Aus-
besserung von Schuhwaren und Herstellung von Maßschuhwerk. .15) Be-
kanntmachung, betreffend Erzeagerhöchstpreise für Frühkartoffeln.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 12. Juni 1918, betreffend den Zeitpunkt des Inkrast-
tretens der Satzung für die Stadtsparkassen im Großherzogtum Mecklenburg-
Schwerin für die Sparkasse! der Stadt Ribnitz.
Nach Maßgabe des Absatzes 2 der Landesherrlichen Bestätigungsurkunde vom
23. September v. Is. zur Satzung für die Stadtsparkassen im Großherzogtum
Mecklenburg-Schwerin (Rbl. Nr. 174) ist als Zeitpunkt des Inkrafttretens
dieser Satzung für die bestehende Sparkasse der Stadt Ribnitz durch stadtver-
fassungsmäßigen, vom unterzeichneten Ministerium genehmigten Beschluß der
Stadtvertretung der 1. Juli 1918 bestimmt worden.
Schwerin, den 12. Juni 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
Im Auftrage: Melz.
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