Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

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r# 10 #. 1918. 
(2) Beranntmachung vom 12. Juni 1918, betreffend den Zeitpunkt des Inkrast- 
tretens der Satzung für die Stadtsparkassen im Großherzogtum Mecklenburg- 
Schwerin für die Sparkasse der Stadt Boizenburg. 
Nach Maßgabe des Absatzes 2 der Landesherrlichen Bestätigungsurkunde vom 
23. September v. Is. zur Satzung für die Stadtsparkassen im Großherzogtum 
Mecklenburg-Schwerin (Röl. Nr. 174) ist, als Zeitnunkt des Inkrafttretens 
dieser Satzung für die bestehende Sparkasse der Stadt Boizenburg durch stadt- 
verfassungsmäßigen, vom unterzeichneten Ministerium genehmigten Beschluß 
der Stadtvertretung der 1. Oktober 1918 bestimmt worden. 
Schwerin, den 12. Juni 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
(3) Bekanntmachung vom 14. Juni 1918, betreffend den Handel mit Karton, 
Papier und Pappe. 
Auf Grund de Wi 1 bis 7 der Reichskanzlerbekanntmachung vom 17. Mai 
1918 (NGl. 
417) über den Handel mit Karton, Papier und Pappe wird 
zur Ausführung dieser Bekanntmachung folgendes bestimmt: 
1. 
I. Zu §§ 1—5. 
Für die Erteilung und den Widerruf der Erlaubnis zum Handel mit 
unbedrucktem und unbeschriebenem Paovier, K Karton und Pappe, sowie 
für die Entziehung der Handelsbefugnis sind die. Ortsobrigkeiten zu- 
ständig, abgesehen vom ritterschaftlichen Gebiet, in dem an die Stelle 
der Ortsobrigkeiten die Kommissare der ritterschaftlichen Bezirke der 
Kommunalverbände (§ 10 Abs. 1 der Verordnung vom 29. Juni 
1917, betreffend Kommunalverbände — Rbl. Nr. 112 —) treten. 
Vor dem Erlaß der Entscheidung sind Vertreter des Papierhandels 
gutachtlich zu hören, um deren Benennung die Mecklenburgische 
Handelskammer zu ersuchen ist. 
Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis 6 2) ist schriftlich einzu- 
reichen. Dem Antrag ist die Gebühr für die Entscheidung (Ziffer 4) 
beizufügen. 
Die zuständige Behörde (Ziffer 1) hat zur Vorbereitung der zu treffen- 
den Entscheidung die für erforderlich erachteten Erhebungen anzu-
	        
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