Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1817. (1)

AN 
Zahlung, nd ist die Subhostarlon umvermmesdlich, e wird 66 verfügt auf Valangen des Kläyerd, 
— vorging #giger Würderung durch Sachverständige, wofür bei Bauergitern Jwei ml rdnan 
5. 88. Wenn die Taxe des Grundstäcks die Summe von Einhundert Thalern Eonvenkiensgeld nicht 
übersteigt, dann ist den nachstehenden Burschaste zu Vereinfack ; der Subhastationsfömlichkeiten 
scion m dem erdcumi0hen Processe nachzugehen 
—— müsten vie S#obea des ordentlichen Processes auch in minderwlchtigem 
h . bachet werden, wenn das Ginndstück höher, als auf Einhundert Thaler Conventions= 
gewürdert iê 
89. Es bebarf naͤmlich nur einer —* Frist und nur zweier Subhastationspatente, wovon 
dar eine an Gerichtsstelle, das zweite in damn Drie, wo sich das Versteigerungsobsect befindet, an Ge- 
meinde= ober foust hewöhnicher en#hon Stelle ausgehon 
ieu die Partheien wird noch cine bone Hihrisaiche. ens erlassen. 
Anl- 90. Bei Piisecbleunn in Städrischen Weichdilden noch ei e Bekanmmachung durch das offi- 
e Wochenblast hunzu, welche auf die eshhen n aeh rine kure uh verweist. 
l ·I 7 Subhastat bonspatent am letzten und vorletzten Sonntag vor dem etantontterminr, nach 
1 vormiträgigen Gomesdienst, vor der Gemeinde des Orrs, in welchem oder in dessen Flur das 
Grundslück liegt, durch eine Tuchere erson nach tiner “ ##lunctr obgelesen. 
ei Subhaltarionsobjecken in den Seödten Weimar Jena und Sisenach nitt, Katt defsen, noch 
eine ks Bekannmachung vurch das Wochendlatt cin 
xer Richter besiiummmt den Ort, in Fi ober in dessen dur 2 Grundstück liegt, zu dem Orte 
der v Die Ewedition geschi#ht, wic jede auswäruge, nur durch Eine Person des Gerichts. 
3. Der Bictungatermun dauert 4 zu di zwölf Uhr, nach der Am#n#or des Ons. Der feierliche 
Tusruf durch den aerteri ner faͤlt weg. Nach zwöls Uhr wird auctionsweise versahren. Bictende 
konnen noch im letzten Augenblicke vor dem Juschlagen zugelassen werden. 
b. Znd isi s gar Bie:ende — r* * er innerhalb bandes angeselfen ist, oder sich sonst 
über seine Vermögensum#stände befric edigend auewert 
8. 95. Vor dem Inlhiagen sind %, Go *4 von Amtswegen nicht uber drei Monate, mit Ein- 
llunmung der Interessenten aber ei auf laͤngere Jeit zu reguliren, und da anbig, an Cautionsstatt 
uze r zu lodern. Das hlagen dn die Seelle der Adjudica 
1. 9.% Weise der aed = in dem Subhaflationspatente bosenan werden 
r*v' Dirch verlteheme ctker ## zhanenglich,. der neunte Abschnitt der Hergogl. S. Weimar-Eis 
len Eub hastat ondordnung vo g gaͤnzlich aufgehoben. 
93. Auctionen en l ben SEitassonee en 6% C den W orschristen der 88. 89. 90. u 
8 zur öffentlichen Kunde gebracht, doch genügt eine vitrzehntaͤgige r* und eine nicht ganz ' 
cutende Auction ist in jedem Fallc vierzehn Tage zuvor durch dans gan cielle Wochenblatt anzukündigen. 
Ses Erinessen beliinen den Ort der Auction. 
Befsindet sich eine r*m N#nwvangone in der Nähe, so hängt es von dem richterlichen Er- 
1n, nach der Beschaffenheit der Me kuanel assrautfne# ab, jene, gegen die 
bulichen Heaütren von einer solchen Anslalt versteigern zu ## 
miliche Interessenten können auf ein Subb brlchtens oder Auctionsverfahren (ompromtttiren, 
welches von ern in diesem Abschnitte erihrilten Vorschrieen abweicht. 
  
*x 
— 
XK. Ron den unkosten. 
8. 1 Es wird kein Vorstand wegen der Unfosten geleistct. 
ein an- a werden von den basererschtichen Kosten, bis zur Bescheidsertheilung 
aann , I l 
s)";ige ensw eitlen i 4½% age, wenn der Alaͤger nicht am Orte des Gerichts wohnhaft ist, 
b) die Gluten a Abwartung des Verhörstermins, wenn der auswärtigen Parthel, burch einen 
Bevollmächtigten zu erlcheinen, nachgelassen wurde; C. 36.) keinetzwigs aber auch die Reise- 
kosten.
	        
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