Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1817. (1)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
ni-. 1. Barichtsgebähren. thl. ar. bf. 
2 Fuͤr eine Bekanntmachung durch das Wochenblatt, 22 - — 2 
28. Fiir jede Stunde der Aucktionserpedition, 2 - — 8— 
27.|#die Aufnahme der Tare und sonst usthige Verhandlung, wenn 2 llußter - 
die abgepfaͤndeten Sachen an Zahlungstact gegeben werden, 8s— 
28. Zuir ohne Verbotlegung, — 3— 
20Kür Einräumung eines dbinglichen Ae htd en k Crtnotun un dessen Eimagung in 
Mas Consensbuch, — 6— 
30.] Für einen Hilfsschein, **“ : „ ——1 — 
Zu.H##Bestellung eines rn und dessen napsichtung, 1— 8— 
33.|Bei Verpachtungen in vim gsequeserl wird es wie bei cchostaclonen, und bei vb- 
nahme, Prüfung und Juslftration der Seguestrationsrechnungen in Anfehung 
der Kosten, wie in Vormundschaftssachen gehalten. 
33.Für die Regisfrakur über die Taration des Grundstlcks, wenn kein besonderer Auf- 
satz darüber eingereicht wird, und der Betrag der Tare stch nicht über 100 Tha- 
ler Conventionkgeld erhebt. — 6|— 
Auf die letztere Bedingu beziehen sich auch die nächstfoigenden Vier *m 
34.Für Enwasung des Sifasrttompat, mit Einschluß der nöthigen Consi gia— 
iion 88 — 16 — 
345.Für de Kegistaturen wegen bes 2 ben Abnahme. des isnrer 
und dergl., überhaust - — 6| 
3ö6.Für eine Bekanntmachung im aff biellen Wochenblat, - - 2 " — 
37. Fur die richterlichen Functionen im Licitationstermine, #: „ 16 gr. öus 1 — 
Für die Registratur über das Erstehen des Grundstücks, die an Cautionsstatt e- · 
leistete Zahlung, und das erfolgte Zuschlagen „ingl. fuͤr den daruͤber audgefertig- 
d (Adidieskionzsschein, hat der Käufer die ordnungsmäßigen Gebühren zu ent- 
38. * 8 h einer Ermission, einschlüßig der Registrarur, " — 81— 
39. r do Gen bei Produrtion und Recognition eines Wechsels und die Aufnahme 
der Registratur, 
2) raa der Gerichtsstelle, 2 - — 1 
b) an Gerichtsstelle, „ 2 · 
#a. ]Für die Verhaftung des Schuldners und die daräber aufgenommene Registrctur, — 6— 
41. Für die Reise zu einer Expedition außerhalb der Flur des Gerichtsorts und weiter als 
eine halbe Stunde, paffiren Einer Person des Gerichts, außer den Transport= 
Verlägen, dle ordnungömäßigen Dicten; 
dagegen dürfen bei Expeditionen, zwar weiter als eine halbe Stunde, doch in- 
nerhalb der Flur des Gerichtsorts nur die Transportkosten in Ansatz kommen. 
, B.) in geringfügigen Sochen. 
1. Ein mündliches’ Klaganbringen zu registtlren, - E 
o. Für die Ladung des Beklagten, - — 
3. Fir ein Menustions oder Uneworsschreiben, : " - — 
4.Fur das Verhör der Partheien, - - - — 
Wenn der Richter einen Vergleich zu Stonde bringt, noch " — 
Für eine Litisdenunciations= Interventions= oder Feneiwichiinoergifrann – 
7 Für die Entscheidung, - — 
2. Abnahme eines Legal- oder Vaupteide·, sarunt bem Gelchrdeed — 
8.Für eidliche Abhoͤrung eines Zeugen, — 
Fir eine Localexpedition mit *2 der —i 
#a) im Orte des Gerichts, - — 
 
	        
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