Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1820. (4)

50 
mesnlchaftliches Siegel zu legen und sie, nach vollendeter. Ablch bhung, verstegelt an die Kreis= Aus- 
schusse oder an die sonst geelgneke Behbrde zur Aoliekerrng an die Stener-Immediat = Kommisson, 
bey deren Akten sie ebenfalls bis aus weitere Vestimwung ve siegelt aufzudewahren sind. ab#uliesernz 
den ihnen je ven den Eimilnen eines solchen Vereins geschebenen Offuterungtn und 
Nachweilungen nur den Gebrouch zu machen, welcher erfordert wird, um die Summen der Angaben 
der Einzelnen * loiten Wreus zu adbiren und sie mit der Bezcichnung, daß deles die Gesommt= 
summe sey, welche aus e T ngaben der je einen solchen Aerein bitdenden Inviolruen beivorgehe, in 
die geeignete Adtunne unr bschtungs- Woout deS Ons auf die geeignete Art einzutragen. 
Hl. 
Die unter I1 ausgesprochene Szaübesigfen, *„„ erwähnten Art und Weise der — des 5. 
80. sindet aber nier dann und insofern slalt, dee solgenden Beringungen erfünlt werden 
1) die Personen, welche cine solche undter Il dksktthncteBekemcgungbildwell-I, mussk h- 
wendsgundstinsocmksvonallemAndachtbehotscvmalswollltnfltfdies-s Mittels zu 
böslicher Verdeimlic ung des Anzugebenden oder zu Betirderon falscher Angaben bedienen. Alled, 
was hinsschtlich solcher Fille oder Bordochts-Gründe die #. 6. 80. und 81. verordnen, bleibl in seiner 
velen, ra en. 
die Personen, welche eine solche unter #1. breichuee Vereinigung bilden wollen, müssen, sommt 
bowobl als sonders, entweder der Ablchlung n Folge dir 8. J. 26. 27. 29. unterliegen, oder derlel- 
den in Krast der . b. 45. 46. unterworsen sepn, Sn und 4n daß ansaih basteIn. day in 
eine solche Vereinigung zugleich zum Les erchn eintrefen, welche wegen 
andern Theil solche, welche in *—m § s. 45. 46. abzuschaͤbtu sind. wersenen k aeian wegen iß- 
retz Einkommens aus Staaksdienst, ncm Dienst und rein personlicher eont (Gelellen, Dirnst= 
bothen und erglrichen) der Mniue hernger eben so Pachler #c., sind von dem Gebrauch die- 
str GWm wie schon unter II. bestimmt wörd und hler wetertole, wird, T-n ausgtjch:essen. 
nicht ung der Ofsenbarungen und en. der Ine n erst dann statt sinden, 
wenn auf wesere Wege durch die Geseegedung wich runeren ’ns aus gesprochen wor- 
den seyn, daß zum Bebuf der Besteucrung unmittelbarer Gebrauch von den bev die * Absch##: 
ung geschchenen Indiviruel: Angaben nicht solle gemacht werden. Da es den Rechken der flämi= 
schen Muwukung ben Zustandebringung der neuen Fanengesrgein- ang vorngreiken beißen a#n#, wenn. 
schon jetzt hierüber etwas rutschieten werden wollte; so mun olles dicesal'ssae und lolglich auch die 
Aufbewahrung der, jedoch na hasgabe der unter II. gegebenen Beliimmung, versiegelten Ossenro- 
tungen und Nachweisungen der Eingelnen, welche in einen der hier erörterken Vereine getreten seyn 
würden, bey den Acten der Steuer= Immep#atKommission vorbchalten blriden. 
. 
Die Kreis-Ausschässe, dle Weschctungs-Gehzrden der Städte Weimar und Eisenach, die Subde= 
legationen u Jimchay und Vacka haben, eine jede in dem #ibrer Sberaussschr und beiiung enre#tran= 
ten Gebick, streng daruͤber zu wachen, daß die unter Il. und Ill. att r*r** Maakreg. rm 
und auf keine Weise ihrem Iweck zuwider, noch sonst mißbruchlich ongewende: werde. 
es liegt ihnen ob, in Gemsäsbeit des (. 54. das Gerignete zur Vorbeugung # Abstelng. erngleichen 
Mißanwendungen wirksam vorzukthren. 
29., zum 
  
  
V. 
Die unter II. ousgesprochene Stattbaftigkeit der bezeichneten Ark und Weise der Anwendung 8. 
90. führt keine Verbindllchkeit für bitienigen Staatsunterthanen mit sich, welche von dieser Metbod#e 
keinen Gebrauch machen wollen; sondern es behält binüchtich derselben (in Bewenden bey dem, was 
sonst aus den Bestimmungen des gebacht 5 14%% folgt. Weimar, ben 10. Maͤrz 1820. 
ergogl. S. nn — on dol.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.