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Acht und zwanzigste Sitzung
den 26. Januar 1821.
Gegenwärtig 27. Abgeordnete.
Bey der fortgesetzten Berathung über
das neue Steuer = System wurden die
in der vorigen Sitzung aufgestellten vier
Vorschläge, wie die allgemeine gleich-
mäßige Besteuerung auszuführen seyn moch-
te, näher durchgegangen und es entstanden
daben verschiedene Discussionen, die jedoch
zu keiner Abstimmung führten.
Gegen den ersten Vorschlag wurde
besonders angeführt, a) daß nach dem
Dornburger Verhandlungen eine Abtheilung
zwischen Grund= und Nichtgrundstücksbesit-
zern angenommen worden, damit die auf
die erstern kommenden directen Abgaben, der
leichteren Berechnungs= und Erhebungswei-
se halber, als Grundsteuern erhoben werden
könnten, b) daß es rätylich seyn dürfte,
das jetzige Grundsteuer-System so viel als
möglich beyzubehalten, c) daß eine Ein-
schätzung der einzelnen Grundstücksbesitzer in
Klassen höchst schwierig seyn werde, und ei-
enT Klassification mit verschiedener Procent-Ab-
gabe, verschieden nach den verschiedenen
Klassen, nie im Sinne des Landtags bey
Beabsichtigung eines gleichmäßigen Ab-
gabe-Systems gelegen habe, und daß d) es
sehr unbillig seyn werde, wenn man eine
Revision der Abschätzung nur deßhalb, vor-
nehmen wolle, um diejenigen, welche sich
zu niedrig angegeben hátten, höher einzu-
schtzen, nicht aber um überhaupt die An-
sätze eines Jeden und auch derjenigen zu
prüfen, deren Angaben vielleicht zu hoch seyen.
Zu Erläuterung des zweyten Vor-
schlags wurde der Bericht der Großherzgl.
Immediat-Kommission (Beylage BB.) so
weit er von der ersten Aufbringungs-Me-
thode handelt, vorgelesen. Demnächst wur-
de auf die Schwierigkeiten aufmerksam ge-
macht, die vorhanden wären, um für die-
jenigen Landestheile, in welchen zeither keine
oder nur wenig Grundsteuer entrichtet wor-
den, einen Vertheilungs = Maasstab aufzu-
finden.
Gegen den dritten Vorschlag wur-
de bemerkt, daß nach solchem in den 72.
verschiedenen Landestheilen, 12. verschiedene
Steuer-Verfassungen ferner mit unverhält-
nißméßigem Administrations= Aufwand, be-
stehen würden.
Der vierte Vorschlag endlich wurde
als ein solcher angefochten, welcher mit den
früheren, landesfürstlich sanctionirten, Land-
tagsbeschlüssen nicht vereinbarlich sey.
Mit der Aufforderung zu etwaigen an-
dern Vorschlägen, wurde die heutige Sitzung
geschlossen.
Nrun und zwanzigste Sitzung
den 27. Januar 1821.
Gegenwärtig 27. Abgeokdneke.
Die Sitzung begann mit der wiederhol-
ten Aufforderung, daß die einzelnen Mitglie-
der der Versammlung sich über die gethanen
Vorschläge, wie das neue allgemeine
Abgabe-System zur Ausführung gebracht
werden könne, aussprechen oder, wenn noch
andere Vorschläge gethan werden könnten,
solche anzeigen mochten.
Hierauf wurde von neuem die Behaup-
tung aufgestellt: daß bey der, nach den als
minimum angenommenen 8. Grundsteuern,
eintretenden allgemeinen Einkommensteuer,
der Grundstucksertrag nicht nach dem Ab-
schätungswerthe, (noch überdieß mit Abzug
der auf dem Grundstück haftenden Schul-
den) sondern nach dem Steuer-Stocke ange-
nommen werden musse. Der Steuer-Stock
nämlich gebe allein den wahren Maasstab
ab (vergl. Revisions = Instruction vom 6.