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und Maximen gemäß, welche den
Erwägungen und Arbeiten der Im—
mediat-Kommission und des stän-
dischen Ausschusses zur Richtschnur
dienten.
Es wurde von dem Grundsatze ausge-
gangen, daß das Bestreben, die Aufgabe
der auf die Leistungskraft gegründeten Gleich-
mäßigkeit der Steuer-Quoten durch zu-
fähren, zweyerley Grenzen anerken-
nen müsse: die Grenze, welche ihm physi-
sche, aber auch die Grenze, welche ihm
moralische Hindernisse entgegen stel-
len; und man war überzeugt, daß diese
moralischen Hindernisse sich überall
da und zwar mit zurückweisender Kraft ent-
gegen stellten, wo die Gleichmäßigkeit der
Quoten nur auf Kosten von Rechten
und Zuständen der Staatsgenossen
könnte erreicht werden, deren Er-
haltung, Achtung und Pflege nicht
minder moralisch nothwendig und
Staatezweck sey, als die Aufgabe, der
Gerechtigkeit und Vernunft durch Einrich-
tungen genug zu thun bestrebt zu seyn, wel-
che die Gleichheit in Tragung der Staats-
lasten feststellen.
Man war also überzeugt, daß die An-
sprüche der Staatsbürger an den Staat
nicht nur auf Gerechtigkeit in einer ge-
wissen Hinsicht, z. B. in der eben er-
wähnten Beziehung, gerichtet seyen, son-
dern, daß sie Gerechtigkeit in aller Hin-
sicht und somit nichts weniger fordern
und erwarten, als daß ihre Ansprüche
auf der einen Seite nur durch Schmäle-
rung und Beeinträchtigung anderer ihrer
wesentlichen Anrechte zu befriedigen unter-
nommen werde.
Man war fest überzeugt, daß im gan-
zen Staatsgebiet kein einziger Besonnener
die persönliche Freyheit, ein Gut,
welches ohnehin schon im Gesellschafts-Ver-
bande nur gegen sehr bedeutende Aufopfe-
rungen seiner Sphäre geschützt und bewahrt
werden kann, ohne kdeswegen aufzuhbren,
eine Vorbedingung aller monschlichen
und staatsbürgerlichen Tüchtigkeit und
Lebenswürde zu seyn, der unbedingten
und mit Härte angewandten Idee der Steuer-
gleichheit zu gefallen werde Preiß gegeben
wissen wollen, und daß niemand, welcher
seine Industrie im Erwerb oder Handel
wolle geltend machen, begehren könne, daß
um der mathematischen Gewißheit willen,
daß der Werth der Milch von der Kuh sei-
nes Nachbars genau gleichmäßig dem Ab-
wurfe seiner werbenden Thätigkeit zur
Mitleidenheit bey Entrichtung der Beyträge
zum Staatsbedarf gezogen worden sey,
sammt der Industrie und dem Kredit aller
— auch seine eigne jener Menge von fis-
calischen Behelligungen, Plagen und Erpres.
sungen bloß gestellt werde, ohne welche eine
genaue und andauernde Gleichmé-=
bigkeit der Individual -Steuer-Quoten
des Einkommens aus Kapitalien, Handel
und Erwerb nicht zu begründen steht und
nicht aufrecht erhalten werden kann. Mit
Maximen der hier bezeichneten Art nun stimmt
die gewählte dritte Methode überein.
Zu 4. Keine der andern geschil-
derten Methoden bot weder dieselben
Kennzeichen ihrer Angemessenheit zu den
vorstehend ausgesprochenen leitenden Grund-
saben dar, noch konnte man sich überzeugen,
daß eine derselben dem nothwendigen
Theile des sanctionirten Landtags-
beschlusses vom 17ten Januar
1819. hinreichend entspreche.
Alles Weitere uͤbrigens und auch diesen
Vorschlag Eur. Königl. Hoheit böchstem
Ermessen und der Prüfung Höchst-Dero
Staats-Ministerium anheim gebend, ver-
harren die Mitglieder der ehrerbietigst un-
terzeichneten Immediat-Kommission als
Eur. Königl. Hoheit