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tiger Landesschulden darzuleihen, und dar-
gegen von derselben auf vier Procent Zinsen
gestellte kleinere Obligationen anzunehmen,
die bedürfenden Falles, wenn auch mit Ver-
gütung einiger Procente, statt baaren Gel-
des bey den zu leistenden Brandentschädi-
gungen gewiß ohne Nachtheil für die Em-
pfänger ausgegeben werden könnten.
Ob nach allen diesen es nicht vielleicht
einfacher und doch auch eben so ersprieß-
lich für den Kredit des Brand-Assecura-
tions = Instituts betrachtet werden könnte,
wenn dem Landschaffts-Coltegium eine fort-
währende Ermächtigung ertheilt würde, im
Nothfall für dasselbe ein Anlehn bis auf
100,000 Thaler aufnehmen zu dürfen, das
wollen wir zu Ew. K. H. weisesten Er-
messen gleichfalls submissest anheim gestellt
seyn lassen.
) Das — wegen der von Ew. K. H.
Ober-Consistorium in unzielsetzlichen Antrag
gebrachten besondern Brandversicherungs-An-
stalt der Glocken und Thurmuhren an uns
erlassene höchste Rescript, hat uns in Folge
der von Seiten des Landtags hierunter er-
folgten Erklärung gnädigst aufgetragen,
den von vorerwähntek Behörde entworfenen
Plan zu einer solchen Anstalt nochmals zu
prüfen und denselben alsdann dem allgemei-
nen Brand-Assecurations-Patent in 9§. ge-
ordnet, als Anhang beyzufügen.
Um diesem höchsten Anbefehl gehörig
nachzukommen, hat vorerst der Referent in
der Sache ein gründliches Gutachten über
jenen Gegenstand abgegeben, und die Majo-
rität der Stimmen, demselben durchgängig
beytretend, hat hierauf es für sachgemäßer
und vortheilhafter erkannt, die fragliche An-
stalt mit dem schon bestehenden Brand-As-
securations-Inststute zu vereinigen, resp. mit
selbigem zu verbinden, als solche für sich
besonders, also ganz getrennt und unabhäán-
gig von dem letztern, zu errichten.
In dem vorliegenden nun redigirten Pa-
tent ist demnach die geeignete Rücksicht hier-
auf genommen worden und der F. 2. ent-
häált, wie mit der Einzeichnung der Glocken
und Thurmuhren verfahren und nach wel-
chem Maasstabe die Erhebung der ausge-
schrieben werdenden Beyträge von deren
Versicherungs-Summe geschehen soll, was wir
jedoch alles blos unter angepoffter höchster
Billigung und Genehmigung zu thun, uns
unterfangen haben. Endlich finden wir es
6) höchst wünschenswerth, daß den Un-
terthanen in den hiesigen Landen Gele-
genheit gegeben werden möge, ihre Mobi-
lien, Waarenlager 2tc. versichern zu kön-
nen, ohne dieserhalb zu auswärts beste-
henden Anstalten der Art ihre Zuflucht neh-
men zu müssen, wodurch dem hiesigen
Brand-Assecurations-Institute, weil dort
die Verhäáltnißmäßigkeit des wahren Wer-
thes der betreffenden Gegenstände zu der
darauf versicherten Summe, indem das
Ganze nur auf kaufmännischer Speculation
beruht, fast niemals berücksichtiget wird,
eine nicht geringe Gefährde erwächst. —
Wirsinddeshalbvorläusigbeschäftiget,
einen Plan zu einer dergleichen Versiche-
rungsanstalt für die hiesigen Lande auszu-
arbeiten und erwarten nur Ew. K. H. des-
fallsigen höchsten Befehle, um Hoöchstdenen-
selben ehrerbietigste Vorlage davon zu ma-
chen.
ꝛc.