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B. die Grafschaft Blankenhayn und nledere Herrschaft Krannichfeld:
1) Grund= oder Landsteuer, wie im Jahre 1820.,
2) Gewerbsteuer nach dem Fuße der vorhin entrichteten Patent-Steuer, wie im Jahre r820.,
3) die Stempelabgabe nach dem Gesetz vom 209sten December 1810.,
4) den Impost, nach dem Regqulativ vom öten December 1811. und der nach dem
Steuer-Patent vom oten März 1810. cingetretenen Erhöhung,
5) die Tranksteuerabgabe, wie im Jahre 1820.
C. die Herrschaft Tautenburg sammt übrigen Ortschaften vormals Königlich
Sächs. Thüringischen Kreises:
1) Schock= oder Pfennigsteuer, wie im Jahre 1820.,
2) Quakember-Steuer, wie 1820.,
3) Kavallerte = Verpflegungsgelder, wie 1820.,
4) Donativ-Gelder, wie 1820.,
5) Personensteuer, wie 1820.,
6) den Impost nach dem Regulativ vom öten December 1871r. und der nach dem
Steuer-Patent vom oten März 1810. eingetretenen Erhöhung,
7) die Tranksteuer, wie 1820.,
8) die Stempelabgabe, nach dem Gesetz vom 20sten December 1810.
VIII. In den sonst zum Churfürstenthum Hessen, zum aufgelößten Großher-
zogthum Frankfurt, zu den ehemaligen Reichsritterschaftlichen Gebieten
gehörigen Landestheilen, Aemtern und Ortschaften, sind im Jahre 1821. an Steuern
und steuer maßigen Abgaben zu entrichten:
1) im Amte Geisa, 54 Simpla,
2) im Amte Dermbach, 54 Simpla,
3) im Amte Vacha, Grund-, Vieh-, Gewerb= und Schuldentilgungssteuern, wie im
Jahre 1820.,
4) im Amte Fraunsee, Grund-, Vieh-, Gewerb= und Schuldentilgungssteuern, wie im
Jahre 1820., ingleichen die Ordinar-Steuern,
5) in Gosperoda, Grund-, Vieh-, Gewerb-, Ordinar= und Erxtraordinar-Steuern, in-
gleichen Landesschuldentilgungs-Steuern und Fourage-Geld, alles wie im Jahre 1820.,
6) Grund-, Vieh-, Gewerb= und Schuldentilgungs-Steuern, aus den Friedewaldi-
schen Ortschaften,
7) Eremten-Steuern in den vormals Hessischen und Reichsritterschaftlichen Gebietstheilen,
und überdies noch:
8) in den vormals Reichsritterschaftlichen Orten, und zwar:
a) im Patrimonial = Amte Volkershausen, wie 1820. die von Hessen eingeführten
Grund-, Vieh-, Gewerb= und Landesschuldentilgungs-Steuern,
b) im Patrimonial = Amte Lengsfeld sind die dort 1820. zu entrichten gewesenen
Steuern auch für das Jahr 182 r. continuirt,
pc) in Wenigentaft deögleichen.
Sammt sowohl als sonders, oder, wo dies gesetzlich oder herkömmlich im Jahre