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der Raͤthlichkeit und Zweckmaͤßigkeit derselden
überzeugt gewesen sind. Sollte aber auch
bey der hierüber vorwaltenden Verschieden-
heit der Ansichten die entgegengesetzte Mey-
nung den Vorzug gewinnen, so wird doch
jeder Unbefangener Hoöôchst-Dero Staats-
Ministerium die Gerechtigkeit wiederfahren
lassen, daß dasselbe seinen Pflichten nicht un-
treu wurde, als e5, bey dem Mangel be-
stimmter, bindender und leitender Vorschrif-
ten, nach seiner besten, redlichsten Ueberzeu-
gung handelte und Verfügungens-traf, welche
in dem Augenblick zwar einen Aufwand for-
derten, welche aber auch Hunderte gegen
Hunger und gegen Verbrechen sicherten, wel-
che den Glauben an die Regierung und ihre
helfende Theilnahme in den Zeiten der Noth
befestigten, welche nebenbey ein nuͤtzliches
Werk foͤrderten, welche endlich die Restitu—
tion jenes Aufwandes vorhersehen, das ob?
und wanne derselbe eintreten werde, berech-
nen ließen. — Daran reiht sich endlich
zu c. die wichtigste Rüge, näm-
lich die, daß einige Vorschüsse zu dem
Chaussee-Bau aus den Landeskassen ent-
lehnt, um jenes Baues willen, Einwei-
sungen in diese Kassen verfügt worden
sepen. —
Der Unterzeichnete glaubt auf solche mit
Erfolg bemerken zu können:
1) die Etat-mäßigen Einnahmen sind
nicht angegriffen, die Etat-mäßigen Aus-
gaben sind nicht gestört worden;
2) Die Vorschüsse wurden von außeror=
dentlichen Einnahmen entnommen, deren
richtige und schnelle Beyziehung das
Staatê-Ministerium seinen Anstrengungen
und seiner Thätigkeit beymessen darf;
3) war es unrecht, war es dem Ganzen
nachtheilig, war es nur gefährdend für das
landständische Interesse, daß diese Einnah-
men, anstatt todt in der Kasse zu liegen,
werbend gemacht, daß die außerordentliche
Hülfe in einer außerordentlichen Zeit benutt
wurde? —
Acußersten Falls trat die Großherzogl.
Kammerkasse ein; aber auch die Restitution
war richtig berechnet, wie der Erfolg leh-
ren wird. Selbst der Landtag erkannte die
Möglichkeit an, aus dem Ertrage der Chaus-
see-Gelder, Vorschusse zuruck zu erstatten,
Schulden zu tilgen, indem er im Jahre
1817. für solche Vorschüsse, für solche Schul-
den, einen Amortisations-Plan bearbeitete.
Dazu kam, daß der dem Vaterlande wie-
dergegebene Friede den Handel und durch
solchen die Landstraßen auf's neue zu bele-
ben schien, daß man auf die Fortdauer der
früher schon in dem Etat der Landschaffts-
kassen ausgenammenen Verwiklligungen für den
Chaussee-Bau zählen, daß man eine Erhöhung
dieser Verwilligungen fur die Straßen der
neuen Landestheile, namentlich des Neustäd-
tischen Kreises sich versprechen, daß man, ge-
stützt auf Erfahrungen, vertrauen dürfe. —
Wäre übrigens die vorher beschlossene Zu-
sammenkunft des Landtags am Ende des
Jahres 1817. nicht aus längst gebilligten
Gründen unterblieben, so würde der Land-
tag schon damals, und gewiß nicht verge-
bens, zur Unterstützung der ergriffenen Re-
gierungs-Maaßregeln aufgefordert worden seyn.
Mit Zuversicht wagt das Staats-Mini-
sterium zurück zu blicken auf seine frühern
Dienstleistungen, darauf, wie der Vortheil
des Landes, wie die Begründung landstän-
discher Rechte von ihm redlich beachtet und
gefördert worden.
Mit Zuversicht erwartet es das Urtheil
Ew. K. H. in vorliegender Sache. Ist ihm
die Rechtfertigung geven unverdiente An-
griffe gegluckt, so darf es wohl noch die
unterthänigste Bitte hinzufügen: