Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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der Raͤthlichkeit und Zweckmaͤßigkeit derselden 
überzeugt gewesen sind. Sollte aber auch 
bey der hierüber vorwaltenden Verschieden- 
heit der Ansichten die entgegengesetzte Mey- 
nung den Vorzug gewinnen, so wird doch 
jeder Unbefangener Hoöôchst-Dero Staats- 
Ministerium die Gerechtigkeit wiederfahren 
lassen, daß dasselbe seinen Pflichten nicht un- 
treu wurde, als e5, bey dem Mangel be- 
stimmter, bindender und leitender Vorschrif- 
ten, nach seiner besten, redlichsten Ueberzeu- 
gung handelte und Verfügungens-traf, welche 
in dem Augenblick zwar einen Aufwand for- 
derten, welche aber auch Hunderte gegen 
Hunger und gegen Verbrechen sicherten, wel- 
che den Glauben an die Regierung und ihre 
helfende Theilnahme in den Zeiten der Noth 
befestigten, welche nebenbey ein nuͤtzliches 
Werk foͤrderten, welche endlich die Restitu— 
tion jenes Aufwandes vorhersehen, das ob? 
und wanne derselbe eintreten werde, berech- 
nen ließen. — Daran reiht sich endlich 
zu c. die wichtigste Rüge, näm- 
lich die, daß einige Vorschüsse zu dem 
Chaussee-Bau aus den Landeskassen ent- 
lehnt, um jenes Baues willen, Einwei- 
sungen in diese Kassen verfügt worden 
sepen. — 
Der Unterzeichnete glaubt auf solche mit 
Erfolg bemerken zu können: 
1) die Etat-mäßigen Einnahmen sind 
nicht angegriffen, die Etat-mäßigen Aus- 
gaben sind nicht gestört worden; 
2) Die Vorschüsse wurden von außeror= 
dentlichen Einnahmen entnommen, deren 
richtige und schnelle Beyziehung das 
Staatê-Ministerium seinen Anstrengungen 
und seiner Thätigkeit beymessen darf; 
3) war es unrecht, war es dem Ganzen 
nachtheilig, war es nur gefährdend für das 
landständische Interesse, daß diese Einnah- 
men, anstatt todt in der Kasse zu liegen, 
werbend gemacht, daß die außerordentliche 
Hülfe in einer außerordentlichen Zeit benutt 
wurde? — 
Acußersten Falls trat die Großherzogl. 
Kammerkasse ein; aber auch die Restitution 
war richtig berechnet, wie der Erfolg leh- 
ren wird. Selbst der Landtag erkannte die 
Möglichkeit an, aus dem Ertrage der Chaus- 
see-Gelder, Vorschusse zuruck zu erstatten, 
Schulden zu tilgen, indem er im Jahre 
1817. für solche Vorschüsse, für solche Schul- 
den, einen Amortisations-Plan bearbeitete. 
Dazu kam, daß der dem Vaterlande wie- 
dergegebene Friede den Handel und durch 
solchen die Landstraßen auf's neue zu bele- 
ben schien, daß man auf die Fortdauer der 
früher schon in dem Etat der Landschaffts- 
kassen ausgenammenen Verwiklligungen für den 
Chaussee-Bau zählen, daß man eine Erhöhung 
dieser Verwilligungen fur die Straßen der 
neuen Landestheile, namentlich des Neustäd- 
tischen Kreises sich versprechen, daß man, ge- 
stützt auf Erfahrungen, vertrauen dürfe. — 
Wäre übrigens die vorher beschlossene Zu- 
sammenkunft des Landtags am Ende des 
Jahres 1817. nicht aus längst gebilligten 
Gründen unterblieben, so würde der Land- 
tag schon damals, und gewiß nicht verge- 
bens, zur Unterstützung der ergriffenen Re- 
gierungs-Maaßregeln aufgefordert worden seyn. 
Mit Zuversicht wagt das Staats-Mini- 
sterium zurück zu blicken auf seine frühern 
Dienstleistungen, darauf, wie der Vortheil 
des Landes, wie die Begründung landstän- 
discher Rechte von ihm redlich beachtet und 
gefördert worden. 
Mit Zuversicht erwartet es das Urtheil 
Ew. K. H. in vorliegender Sache. Ist ihm 
die Rechtfertigung geven unverdiente An- 
griffe gegluckt, so darf es wohl noch die 
unterthänigste Bitte hinzufügen:
	        
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