Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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holten Erkundigungen die Erreichung des ge- 
wiee wohl beabsichtigten Zweckes näher vor- 
zubereiten. 
Der getreue Landtag, welcher auf den 
Grund der ihm im Jahre 1877. geschehenen 
Mittheilungen in der unterthänigsten Er- 
klärungsschrift vom 23sten December 1818. 
für die gesammte Landesverwaltung die 
Summe von 1490,500 rthlr. aus land- 
schafftlichen Mitteln auf die Jahre 1810. 
und 1820. verwilligte, vermochte, aus Man- 
gel an nähern Nachrichten, nicht den Gehalt 
der einzelnen Posten zu prüfen und glaubte 
dieses vorerst der zu ernennenden Kommis- 
sion vorbehalten zu müssen. 
Nach einer von Großherzogl. Kammer 
gefertigten, der schnellern Nachweisung halber 
in Abschrift besonders angefugten Zusam- 
menstellung betragen diese Summen gegen- 
wärtig 
157,008 rthl. 22 gr. 6 pf. 
Rechnet man in Gemähheit der als verab- 
schiedet zu betrachtenden Punkte noch hinzu: 
3026 thl. 16 gr. — pf. Beytragskosten zu Un- 
terhaltung des Ober- 
appellations-Gericht 
in Jena, 
7 . für die Kriminal-Ge- 
richte zu Dermbach und 
Wenyda, und 
:Kosten der Central-= 
und Provinzial-Ver- 
waltung 
5004- 15- 
zooo- — 
r 
  
120931 thlr. 7 gr. 7 pf.; 
so ergiebt sich eine Summe von 
170930 rthlr. 6 gr. 2 pf. 
Dagegen finden sich aber in der oben ange- 
fügten Zusammenstellung und zwar unter 
dem Titel: Ertra-Besoldungen und Pensio- 
nen, zusammen 
61,416 rthir. 6 gr. 72 pf. 
betragend, eine sehr bedeutende Menge sol- 
cher Posten, welche zum Theil ihrer Natur 
nach, zum Theil sogar nach dem wörtlichen 
Inhalt des anderweiten höchsten Decretes in 
Betreff der Pensionirung von Wittwen und 
Waisen verstorbener Staatsdiener, durchaus 
nicht geeignet sind, um aus landschafftlichen 
Mitteln bestritten zu werden. 
Nach den unter I. II. III. IV. V. VI. 
beyliegenden Verzeichnissen und nach der an- 
gefügten Zusammenstellung unter # betragen 
diese Posten zusammen genommen die Sum- 
me von 
20,522 rthlr. 17 gr. ö##p# 
Zieht man diese von der vorletzten Summe 
an 170,930 urthlr. 6 gr. 2 pf. ab, so ver- 
bleiben 
150,407 rthlr. 12 gr. 8 pf. 
Da jedoch durch erfolgtes Ableben einiger 
Pensionärs, welche der Verabschiedung ge- 
mäß die ihnen ausgesetzte Summe aus land- 
schafftlichen Mitteln nunmehr zu erhalten 
gehabt haben wurden, wieder verschiedene 
Posten abfallen, so mindert sich die lehter- 
wähnte Summe bis zu 
140,420 rthlr. — gr. — pf. 
Der getreue Landtag ist bereit, die Aus- 
zahlung dieser Summe, welche, nach Aus- 
weis des beyliegenden Verzeichnisses unter 
, außer dem, was zeither schon direkt aus 
der Landschafftskasse gezahlt wurde, alles 
dasjenige in sich begreift, was das Ganze 
der gesamm:en Lande, oder das Ganze der 
einzelnen Theile an Landesverwaltungsbedarf 
erfordert, und zeither aus Landesmitteln, jedoch 
mittelbar durch die Kammerkasse speciell ausge- 
zahlt wurde, aus der Landschafftekasse anzuer- 
kennen, und hierdurch die den zeitherigen desfal- 
sigen Verabschiedungen zum Grunde liegenden 
Idcen rein und ungemischt zu verwirkuchen. 
Für die kunftige Auszahlungsweise dieser 
Gelder scheinen ihm zweyerley Wege geeignet. 
Entweder. Die Auszahlung dieser 
Summen geschiehet vierteljährig in vollen run-
	        
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