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holten Erkundigungen die Erreichung des ge-
wiee wohl beabsichtigten Zweckes näher vor-
zubereiten.
Der getreue Landtag, welcher auf den
Grund der ihm im Jahre 1877. geschehenen
Mittheilungen in der unterthänigsten Er-
klärungsschrift vom 23sten December 1818.
für die gesammte Landesverwaltung die
Summe von 1490,500 rthlr. aus land-
schafftlichen Mitteln auf die Jahre 1810.
und 1820. verwilligte, vermochte, aus Man-
gel an nähern Nachrichten, nicht den Gehalt
der einzelnen Posten zu prüfen und glaubte
dieses vorerst der zu ernennenden Kommis-
sion vorbehalten zu müssen.
Nach einer von Großherzogl. Kammer
gefertigten, der schnellern Nachweisung halber
in Abschrift besonders angefugten Zusam-
menstellung betragen diese Summen gegen-
wärtig
157,008 rthl. 22 gr. 6 pf.
Rechnet man in Gemähheit der als verab-
schiedet zu betrachtenden Punkte noch hinzu:
3026 thl. 16 gr. — pf. Beytragskosten zu Un-
terhaltung des Ober-
appellations-Gericht
in Jena,
7 . für die Kriminal-Ge-
richte zu Dermbach und
Wenyda, und
:Kosten der Central-=
und Provinzial-Ver-
waltung
5004- 15-
zooo- —
r
120931 thlr. 7 gr. 7 pf.;
so ergiebt sich eine Summe von
170930 rthlr. 6 gr. 2 pf.
Dagegen finden sich aber in der oben ange-
fügten Zusammenstellung und zwar unter
dem Titel: Ertra-Besoldungen und Pensio-
nen, zusammen
61,416 rthir. 6 gr. 72 pf.
betragend, eine sehr bedeutende Menge sol-
cher Posten, welche zum Theil ihrer Natur
nach, zum Theil sogar nach dem wörtlichen
Inhalt des anderweiten höchsten Decretes in
Betreff der Pensionirung von Wittwen und
Waisen verstorbener Staatsdiener, durchaus
nicht geeignet sind, um aus landschafftlichen
Mitteln bestritten zu werden.
Nach den unter I. II. III. IV. V. VI.
beyliegenden Verzeichnissen und nach der an-
gefügten Zusammenstellung unter # betragen
diese Posten zusammen genommen die Sum-
me von
20,522 rthlr. 17 gr. ö##p#
Zieht man diese von der vorletzten Summe
an 170,930 urthlr. 6 gr. 2 pf. ab, so ver-
bleiben
150,407 rthlr. 12 gr. 8 pf.
Da jedoch durch erfolgtes Ableben einiger
Pensionärs, welche der Verabschiedung ge-
mäß die ihnen ausgesetzte Summe aus land-
schafftlichen Mitteln nunmehr zu erhalten
gehabt haben wurden, wieder verschiedene
Posten abfallen, so mindert sich die lehter-
wähnte Summe bis zu
140,420 rthlr. — gr. — pf.
Der getreue Landtag ist bereit, die Aus-
zahlung dieser Summe, welche, nach Aus-
weis des beyliegenden Verzeichnisses unter
, außer dem, was zeither schon direkt aus
der Landschafftskasse gezahlt wurde, alles
dasjenige in sich begreift, was das Ganze
der gesamm:en Lande, oder das Ganze der
einzelnen Theile an Landesverwaltungsbedarf
erfordert, und zeither aus Landesmitteln, jedoch
mittelbar durch die Kammerkasse speciell ausge-
zahlt wurde, aus der Landschafftekasse anzuer-
kennen, und hierdurch die den zeitherigen desfal-
sigen Verabschiedungen zum Grunde liegenden
Idcen rein und ungemischt zu verwirkuchen.
Für die kunftige Auszahlungsweise dieser
Gelder scheinen ihm zweyerley Wege geeignet.
Entweder. Die Auszahlung dieser
Summen geschiehet vierteljährig in vollen run-