476 ####breich. (November 23.—28.)
ersten Teil der Vertrauensfrage mit 118 gegen 65 Stimmen bei 41 Stimmenthaltungen,
den zweiten Teil und die Tagesordnung im ganzen durch
Handaufheben an. Die Minderheit, die gegen das Vertrauensvotum stimmt,
umfaßt 63 unifiz. Soz., einen Rad.-Soz. und ein Mitglied, das keiner
Gruppe angehört. Der Stimmabgabe enthalten sich 1 rev. Soz., 12 Rad.
Soz. (darunter Caillaux und Malvy), 1 Radikaler, 1 linksstehender Rep.,
25 unifiz. Soz. und 1 Deputierter, der keiner Gruppe angehört.
Mährend die Blätter der rechtsstehenden nationalistischen Gruppen
sowie der Mittelpartei der Rede Clemenceaus vollen Beifall zollen, machen
die sozialistische Presse und einige fortschrittliche Blätter ernste Bedenken
geltend.
23. Nov. Wechsel im Blockadeministerium.
An Stelle des Senators Jonnart, der aus Gesundheitsrücksichten zurücktritt,
übernimmt Abg. Lebrun (Linksrep.) das Blockadeministerium.
24. Nov. (Kammer.) Aufruf d. Jahresklasse 1919.
Die Regierung bringt einen Gesetzentwurf über die Musterung und
den Aufruf der Jahresklasse 1919 ein.
26. Nov. Drohungen gegen Nußland.
Das franz. Ministerium des Ausw. gibt bekannt, daß die Ententekabinette
nach telegraphischer Verständigung beschlossen haben, in einem
Aufruf an das russische Volk gegen das Waffenstillstandsangebot der Moximalisten
zu protestieren, das eine Verletzung des Londoner Vertrages bedeute.
Frankreich erläßt eine besondere Verwahrung gegen den Bruch des
franz.-russ. Bündnisses. Beide Erklärungen werden den Bolschewiki nicht
notifiziert. — Zur Veröffentlichung der Geheimverträge erklärt das Ministerium
des Ausw. in einer Mitteilung an die Presse, diese Verträge seien
durch die Ereignisse hinfällig geworden und enthielten im übrigen nur Abmachungen
zugunsten Rußlands, so daß Frankreich ihre Veröffentlichung
nicht zu scheuen habe. — Die Pariser offiziöse Presse erklärt, die Entente
setze Hoffnung auf die Widerstandskraft der antimaximalistischen Elemente.
Sollte aber der Sonderfriede zur Tatsache werden, so würde ganz Rußland
die ernsten Folgen, die die Entente daraus ziehen müßte, zu tragen haben.
28. Nov. (Kammer.) Affäre Malyy.
Am 22. hat die Kammer den Antrag des früheren Ministers des Innern
Malvy (s. S. 435) angenommen, einen Ausschuß von 33 Mitgliedern
über seine (Malvys) Verweisung vor den Staatsgerichtshof (Senat) entscheiden
zu lassen. Am 28. verwirft sie nunmehr nach sehr erregter Aussprache
mit 498 gegen 27 Stimmen einen Antrag, der die Zurückverweisung
des Berichtes an den Ausschuß zwecks eines vorläufigen Untersuchungsverfahrens
fordert und nimmt mit 512 gegen 2 Stimmen den Beschluß des
Ausschusses an, wonach Malvy vor den Stoatsgerichtshof verwiesen werden soll.
Für das Vorgehen gegen Malvy kommt Art. 12 des franz. Verfassungsges.
in Anwendung, der bestimmt: „Die Minister können durch die Deputiertenkammer
in den Anklagezustand versetzt werden für Verbrechen, begangen
in Ausführung ihres Amtes. In diesem Falle werden sie vom
Senat verurteilt.“ — Der Ausschuß hat sich übrigens in seinem Beschluß
darauf beschränkt, die von Clemenceau und Daudet gegen Maloy erhobenen
Anschuldigungen aufzuzählen, ohne sie jedoch als begründet zu erklären,
und ausdrückliche Vorbehalte beigefügt. Diese Anschuldigungen sind: 1. Malvy
habe im Jahre 1917 in seiner Stellung als Minister des Innern den Feind
über alle militärischen und diplomatischen Pläne, insbesondere über das