Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

. 13. 
Beschwerden über die im 6. 5. bestimmten Behörden, namentlich gegen bas amtliche 
Einschreiten, ingleichen gegen die Bestimmung, wie die Abl Ssungs-Summe aufzubringen? 
gehen in der Regel an die Landes-Direction. 
S 14 
Durch Vertrag zwischen Grundherrschaft uud Untersassen können von heute an Ge- 
sinde-Zwangsdienste uie mehr gegründet werden. Eben so wenig ducch Verjährung. 
uUrkundlich ist gegenwärtiges Geseb von Uns eigenhändig vollzogen und mit Unfrem 
Großherzoglichen Insiegel bedruckt worden. 
So geschehen und gegeben Weimar am #2ten März 1821L1. 
(L. 8.) Carl August. 
C. W. Freyh. v. Fritsch. Freyherr von Gersdorff. Dr. Schweiszer. 
vdt. Ernst Muͤller. 
Gese 
über die Ablösbarkeit der 
Zwangs-Gelsindedienste.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.