Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches 
Regierungs-Blakk. 
Nummer 206. Den 15. Juny 1821. 
  
  
XVII. 
LKarl August, 
von Goktes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Mecißen, gefürsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
. . 
t haben in bem Bestreben, die Hindernisse einer fortschreitenden Ausbildung und Ver- 
is der bandwirthschaft, so weit es ohne Verlehung wohlerworbener Rechte geschehen 
kann, immer mehr zu beseitigen, unter der verfassungomäáßigen Mitwirkung und Zustimmung 
des getreuen kandtages, mehrere gesehliche Bestimmungen über Huth= und Trift-Gerechtlome 
für nothwendig erkannt und verordnen, dem gemaß, wie folgtt. 
A. 
Allgemeine Vorschrlften. 
8. r. 
Alle wohlhergebtachte und sonst rechtsguͤltig erworbene Drift- und Huth-Gerechtsame, nach
	        
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