Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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von derjenigen Behörde erwarte, welcher die 
obere Leitung des Schutwesens anvertrauet 
ist, konnte nur durch eine Maasregel geret- 
tet und wieder gehoben werden, welche in 
dem Jahre 1820. einen aus dem Reserve- 
Fonds der Haupt-Landschafftékasse bestrittc- 
nen Aufwand unerläßlich gemacht hat. 
Dieser Aufwand wird auch, wie aus dem 
beiliegenden Berichte und Akten zu ersehen 
ist, in den nächsten Jahren wiederkehren 
und verlangt deshalb dringend eine land- 
ständische Verwilligung. 
Zu bemerken ist dabey, daß ein bisher 
bey dem Gymnasium angestellt gewesener 
Lehrer, mit seiner vollen Besoldung, ganz 
zu dem Seminarfum übergegangen ist, daß 
folglich jener Aufwand, genau genommen, 
für zwey Anstalten gemacht wird. 
Uebrigens wird der getreue Landtag, was 
die Baulichkeiten an dem Hause des Gym- 
nasiums und seine Zubehbrungen anlangt, 
noch die angebogenen Berichte des Ober- 
Consistoriums v. 16. Jund 1810. und vom 
23. August 1820. berücksichtigen und glei- 
chergestalt den eine frühere Verwilligung für 
das Gymnasium betreffenden Bericht dessel- 
ben Collegiums nicht ganz unbeachtet lassen. 
Es gilt — dies mögen die Vertreter des 
Volkes wohl erwágen — eine Anstalt, von 
welcher die Bildung derer ausgeht, die da 
künftig als Lehrer, Erzieher, Staatediener, 
Aerzte für das Volk thätig seyn sollen, eine 
Anstalt, auf deren neu-belebtes Gedeihen 
Weimar wieder stolz seyn darf. 
Aus gleichen Gründen sey 
das Grmnasium * Eisenach dem Land- 
tage e apfohlen und den einzelnen Mitglie- 
dern desselben an das Herz gelegt. Se. 
Koͤnigl. Hoheit, der Großherzog, haben ei— 
nen aus gezeichneten Lehrer an dieser Anstalt 
einstweilen aus Kammermitteln mit Zulage 
versehen. 
Ob diese, ohnehin nur temporaire Zu- 
lage nicht gerechtest auf die Haupt-Land- 
schafftekasse zu übernehmen sey, soll, blos 
unter Beziehung auf die darüber ergangenen 
Akten, dem Ermessen des Landtage anheim 
gestellt werden. Auch möge über die Anstel= 
lung noch eines Lehrers an dem Gymnasium 
und die deöhalb in Anspruch genommene 
Verwilligung blos der Bericht sprechen, 
welchen das Ober-Consistorium zu Eisenach 
unterm go. Octbr. d. J. erstattet, und wo- 
rin es zugleich füur das Gymnasium über- 
haupt sich eben so kräftig, als wahr ver- 
wendet hat. Aber nicht nur räthlich, nicht 
nur wünschenswerth, sondern, wenn die 
Schule fortbestehen soll, schlechthin noth- 
wendig ist es, daß an dem Schulgebäude 
eine Reparatur angeordnet, und daß auf 
hinreichende Mittel zu dieser Reparatur Be- 
dacht genommen werde. Se. Königl. Hoheit, 
der Großherzog, wollen hierauf den getreuen 
Landtag besonders aufmerksam gemacht und 
den Bericht des Ober-Consistoriums, sowie 
einen demselben bengefügten Ertract unter 
A. herausgehoben wissen. — Es folgen 
1V 
die Landschullehrer = Seminarien 
zu Weimar, und zu Eisenach, deren Wich- 
tigkeit für das Land der Landtag schon 
früher gewürdiget hat. Die Bedurfnisse 
derselben ergeben sich aus den ebenfalls bey- 
liegenden Berichten und Akten. Das Eise- 
nacher Seminarium kann ohne einigen Zu- 
schuß nicht fortgedeihen, das hiesige nicht, 
wenn ihm kein eigenes Local ausgemittelt 
wird. Auch hängen mit den Seminarien die 
Freyschulen — hier in Weimar, eine Muster- 
schule, eine Freude jedes Menschenfreundes, der 
sie besucht — so eng zusammen, daß man sie 
durchaus nicht als blos städtische, sondern als 
vorzüglich nützliche Landes-Anstalten betrachten 
mag. Sie haben Ansprüche auf allgemeine 
Theilnahme und auf Unterstützung aus den
	        
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