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von derjenigen Behörde erwarte, welcher die
obere Leitung des Schutwesens anvertrauet
ist, konnte nur durch eine Maasregel geret-
tet und wieder gehoben werden, welche in
dem Jahre 1820. einen aus dem Reserve-
Fonds der Haupt-Landschafftékasse bestrittc-
nen Aufwand unerläßlich gemacht hat.
Dieser Aufwand wird auch, wie aus dem
beiliegenden Berichte und Akten zu ersehen
ist, in den nächsten Jahren wiederkehren
und verlangt deshalb dringend eine land-
ständische Verwilligung.
Zu bemerken ist dabey, daß ein bisher
bey dem Gymnasium angestellt gewesener
Lehrer, mit seiner vollen Besoldung, ganz
zu dem Seminarfum übergegangen ist, daß
folglich jener Aufwand, genau genommen,
für zwey Anstalten gemacht wird.
Uebrigens wird der getreue Landtag, was
die Baulichkeiten an dem Hause des Gym-
nasiums und seine Zubehbrungen anlangt,
noch die angebogenen Berichte des Ober-
Consistoriums v. 16. Jund 1810. und vom
23. August 1820. berücksichtigen und glei-
chergestalt den eine frühere Verwilligung für
das Gymnasium betreffenden Bericht dessel-
ben Collegiums nicht ganz unbeachtet lassen.
Es gilt — dies mögen die Vertreter des
Volkes wohl erwágen — eine Anstalt, von
welcher die Bildung derer ausgeht, die da
künftig als Lehrer, Erzieher, Staatediener,
Aerzte für das Volk thätig seyn sollen, eine
Anstalt, auf deren neu-belebtes Gedeihen
Weimar wieder stolz seyn darf.
Aus gleichen Gründen sey
das Grmnasium * Eisenach dem Land-
tage e apfohlen und den einzelnen Mitglie-
dern desselben an das Herz gelegt. Se.
Koͤnigl. Hoheit, der Großherzog, haben ei—
nen aus gezeichneten Lehrer an dieser Anstalt
einstweilen aus Kammermitteln mit Zulage
versehen.
Ob diese, ohnehin nur temporaire Zu-
lage nicht gerechtest auf die Haupt-Land-
schafftekasse zu übernehmen sey, soll, blos
unter Beziehung auf die darüber ergangenen
Akten, dem Ermessen des Landtage anheim
gestellt werden. Auch möge über die Anstel=
lung noch eines Lehrers an dem Gymnasium
und die deöhalb in Anspruch genommene
Verwilligung blos der Bericht sprechen,
welchen das Ober-Consistorium zu Eisenach
unterm go. Octbr. d. J. erstattet, und wo-
rin es zugleich füur das Gymnasium über-
haupt sich eben so kräftig, als wahr ver-
wendet hat. Aber nicht nur räthlich, nicht
nur wünschenswerth, sondern, wenn die
Schule fortbestehen soll, schlechthin noth-
wendig ist es, daß an dem Schulgebäude
eine Reparatur angeordnet, und daß auf
hinreichende Mittel zu dieser Reparatur Be-
dacht genommen werde. Se. Königl. Hoheit,
der Großherzog, wollen hierauf den getreuen
Landtag besonders aufmerksam gemacht und
den Bericht des Ober-Consistoriums, sowie
einen demselben bengefügten Ertract unter
A. herausgehoben wissen. — Es folgen
1V
die Landschullehrer = Seminarien
zu Weimar, und zu Eisenach, deren Wich-
tigkeit für das Land der Landtag schon
früher gewürdiget hat. Die Bedurfnisse
derselben ergeben sich aus den ebenfalls bey-
liegenden Berichten und Akten. Das Eise-
nacher Seminarium kann ohne einigen Zu-
schuß nicht fortgedeihen, das hiesige nicht,
wenn ihm kein eigenes Local ausgemittelt
wird. Auch hängen mit den Seminarien die
Freyschulen — hier in Weimar, eine Muster-
schule, eine Freude jedes Menschenfreundes, der
sie besucht — so eng zusammen, daß man sie
durchaus nicht als blos städtische, sondern als
vorzüglich nützliche Landes-Anstalten betrachten
mag. Sie haben Ansprüche auf allgemeine
Theilnahme und auf Unterstützung aus den