Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches 
Regierungs-Blakk. 
Nummer 20. Den 5. Julov 1821. 
  
  
XX. 
CLarl August, 
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Th##ringen, Markgraf zu Weißen, gefürsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. N. 
Um in die verschiedenen Gesebgebungen Unsre# Großherzogthumes hinsichtlich des 
Schutbesuches, sowohl in Städten, alo auf dem Lande, mehr Einheit zu bringen, um den 
Behörden und Aeltern bestimmte Vorschriflen hierüber an die Hand zu Hoben; zugleich in 
Erwägung, wie wichtig es sev, daß die Kinder, von früher Jugend an, sich an Stétig- 
keit u#d Ordnung gewöhnen, daß ein so wenig, alo möglich, unkerbrochener Unterrichts- 
gang das Fortschreiten derselben in Religion und in gemeinnuhigen Kenntnissen und Fer- 
tigkeiten befördere; daß einerseits den Lehrern einige Zeic-Punkte mäßiger Erholung ven 
ihrem mühevollen behramte vergönnet, andererseirc aber auch dem Uebermaße hierin und 
der auzu großen Nachsscht gegen sie und gegen lässige, oder gewissenlose Aeltern und trage 
Schu#einder, kräftig geslenert werde, haben Wir, aus den Anträgen und Gurachten Unserer 
Ober= Consistorien und nach vernommener Erklrung des getreuen Landtages, ein Regula-
	        
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