Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches
Regierungs-Blakk.
Nummer 20. Den 5. Julov 1821.
XX.
CLarl August,
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach,
Landgraf in Th##ringen, Markgraf zu Weißen, gefürsteter
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
ꝛc. N.
Um in die verschiedenen Gesebgebungen Unsre# Großherzogthumes hinsichtlich des
Schutbesuches, sowohl in Städten, alo auf dem Lande, mehr Einheit zu bringen, um den
Behörden und Aeltern bestimmte Vorschriflen hierüber an die Hand zu Hoben; zugleich in
Erwägung, wie wichtig es sev, daß die Kinder, von früher Jugend an, sich an Stétig-
keit u#d Ordnung gewöhnen, daß ein so wenig, alo möglich, unkerbrochener Unterrichts-
gang das Fortschreiten derselben in Religion und in gemeinnuhigen Kenntnissen und Fer-
tigkeiten befördere; daß einerseits den Lehrern einige Zeic-Punkte mäßiger Erholung ven
ihrem mühevollen behramte vergönnet, andererseirc aber auch dem Uebermaße hierin und
der auzu großen Nachsscht gegen sie und gegen lässige, oder gewissenlose Aeltern und trage
Schu#einder, kräftig geslenert werde, haben Wir, aus den Anträgen und Gurachten Unserer
Ober= Consistorien und nach vernommener Erklrung des getreuen Landtages, ein Regula-