Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

b. 5. 
Fär die Stäádee tritt eine kürzere Dauer der Ernte= Ferien ein: 
1) in Unsrer Resioenz -Stadt Weimar, bleibt e bis auf Weiteres bey dem, was be- 
sondere Gesebe und Verordnungen sowohl hierüber, als hinsichtlich der anderen Ferien, 
festgesetzt haben; 
2) für die Stadt Eisenach wird, jedoch mit möglichster Festhaltung der Bestimmungen 
in diesem Gesetze, ein eigenes Regulativ über die Schul-Ferien überhaupt 
bekannt gemacht werden 
3) in anderen Städten, deren Hauptnahrung nicht im Ackerbau bestehet, endigen die 
Ernte-Ferien mit Ablauf von vier Wochen; 
4) was die kleineren Städte betrifft, in inchn man theils Ackerbau, kheils (täbtisches 
Gewerbe treibt: so mag die nähere Bestimmung, dem örtlichen Bedücfnisse gemäß, 
von dem Ortsgeistlichen, dem Discesan, ausgehen. 
6. 
Ueberall soll jedoch die Freyheit versenigen Schullehrer und Gemeinden, welche überein. 
köomlich und freywillig *. mit einer kürzern Dauer der Ernte= Ferien begnügen, oder die 
ganze Zeit der Ernte-Ferien hindurch, auch in den §. r. gedachten vier Wochen, die 
Schule weniastens einige Stunden des Tages fortgehen iassen, keinesweges beschränkt, viel- 
mehr sollen d ie Dibcesanen aufgefordert seyn, dergleichen wohlgesinnte Gemeinden und Schul- 
lehrer in ihren jährlichen Schulberichten an das Ober-Consistorium ausdrücklich zu nennen. 
f. 7. 
ie Schul-Ferien an den drey hohen Kirchenfesten werden auf folgende Weise 
näher rshl 
Die Oster-Ferien fangen an mit der Mittwoche nach Palmarum, und endigen 
mit der Mitwoch, mach Ostern, so daß den Donnerstag die Schulen wieder angehen 
Die Pfingst-Ferien sangen an mit dem Sonnabend vor dem Feste, und schließen 
mit der Mittwoche nach ihm, 66# daß den Donnerstag der Su wieder beginnk. 
i eihnachts-Ferien fangen an den Tag vor dem Feste, und endigen an 
den Orten, wo das Neujchestuen nicht üblich ist, mit gem Naehezsede, so daß den 
aten Januar die Schulen wieder angehen. 
Uebekall, wo das Neujahrsingen noch Statt findet, ist solches dergestalt abzu= 
kürzen, daß der Schulunterricht spätestens den ##en Jannar wieder anfangen muß. Ueber 
das Neujahrsingen selbst wird besondere weitere Bestimmung verbehalten. 
*. 8. 
Die höchste Dauer der Kirchweih= Ferien ist drey Tage. #W# sie bisher langer 
gedauert * werden sie auf diese Zeit beschränkt. Wo hingegen eine kürzere Dauer der-
	        
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