Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches 
Regierungs-Blaktk. 
Iuummer 46. Den 21. December 1821. 
  
  
Bektkanntmachungen. 
I. Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird die nachstehende 
von Hochstdemselben gnädigst vollzogene Verordnung über bie Erhebungsweise der, durch 
das Grundgeseh der Steuerverfassung vom 2osten April dieses Jahres bestimmten alten 
Landstener und der durch eben dasselbe eingeführten allgemeinen direkten Steuer hiermit zur 
allgemeinen Kunde gebracht. 
Weimar am #4ten December 1827. 
Großherzogliche Sächsische Landeregserung. 
von Müller. 
Carl Augu st, 
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eiscnach, 
Landgraf in Thuͤringen, Markgraf zu Meißen, gefuͤrsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛc. 
Um auf dem Grunde der Steuerverwilligung, welche Unsere getreuen Staͤnde auf die 
Jahre 1822. und 1823. bey lebt versammletem Landtage gethan und welche Wir sanktie- 
nirt halen, die Grundsteuern und direkten Steuern, wie solche zu seiner Zeit das Ver- 
fassungomäßige Steuer-Patent kär die Jahre 1822. und 1823. zur Kenntniß und 
Nachachtung Unserer Unterthanen bringen wird, in Gemäßheit des Gesetzes der Steuerver- 
fassung vom 20sten April 18217. und der selches welter entwickelnden Regulatloe erheben 
iu können, macht eo sich nöthig, Verordnung über die Art und Weise der Termine und
	        
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