Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1823. (7)

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.6. 
Die besagten sechs Allersklafsen bilden sich nach den Lebensjahren der Dienstpflichtigen 
folgendergestalt: 
die erste 21sten 
" zweyte 22sten 
dritte . 23sten 
lerte Altersklasse steht im ansen bebensjahre. 
fünfte 2östen 
.lechste 26sten 
Eine jede dieser Altersklassen hat in der Regel zu stellen: 
a) zur Kavallerie 75 Mann, 
b) zur Infanterie 375 . und 
c) zur Artillerle 55 
Summa 505 Mann. 
F. 7. 
Jede Ergänzung des von Zeit zu Zeit sich ergebenden Abganges dey der ersten Aufslellung 
geschieht aus der zweyten Reserve und deren jüngster Altersklasse, nach Ordnung der 
Looönummern und nach dem Verhältnisse der Verloosungébezirke, so daß erst nach gänzlicher 
Erschöpsung der ersten Altersklasse im ganzen Großherzogthume zur Einstellung aus der 
zweyten und aus den übrigen Altersklassen geschritten wird, allenthalben jedoch nur in so 
weit, als der Bedarf durch diejenigen, welche freywillig in den Großherzoglichen Militr- 
Dienst treten oder, nach Leistung ihrer Militr-Pflichtigkeit, in solchem länger verbleiben, 
ingleichen durch die einzustellenden Ungehorsamen sich nicht vermindert, 
Die erste Reserve ergänzt sich durch die aus dem aktiven Dienste dem Alter nach Aus- 
trekenden, so daß die vierte Alteröklasse in die Kriegs-Reserve einrückt, wenn die sechste 
Ultersklasse aus dem Militär-Verbande gänzlich auötritt. Die welter erforderliche Ergän= 
zung derselben geschieht, bedürfenden Falles, nach der umgekehrten Loos-Nummerreihe, so 
daß die vierte Alteröklasse, noch während ihrer Verbindlichkeit zum aktiven Dienste, zur ersten 
Reserve übertritt, und das aktive Bundes-Kontingent sich dagegen aus der ersten Alters- 
klasse rekrutirt.
	        
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