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3) nur da, wo bey'm Durchfuͤhren elner Lelche durch elnen Ort der Empfang und Be-
gleitung der Geistlichkeit oder Schule, auf ausdruͤcklichts Verlangen, Statt findet.
Hiernach haben sich diejenigen, die es angehet, künftig genau zu achten.
Weimar den 25sten July 1823
Vroßher zogliches Sicheches Ober-Konsistorium.
VIII. Damit bey der künftig, höchstem Befehle zu —i nachgelassenen Durchsührung
fremder und resp. aus einer andern Parochie kommender Leichen, jede bedenkliche Verheimli-
chung vermieden werde, so soll zu jedem Transport dieser Art, — ohne jedoch dadurch die
Berechtigung und Verpflichtung der Unterobrigkeiten, durch deren Bezirk eine Leiche geführt
wird, zum Anhalten derselben, und nach Besinden weiteren Untersuchung bey sich ergeben-
den Verdachtsgründen auszuschließen, — ein besonderer Leichenpaß rsheacht werden.
Großberzogliche Landes-Direktion ermächtiget daher, damit ein solcher Paß vorkom-
menden Falleb in jedem Theile des Großherzogthumes ohne zu große Umschweise und zu
großen Zeitverlust erlangt werden könne
die Großherzoglichen Polizen= Kommistionen der Städte Weimar, Eisenach und Jena,
die Großherzoglichen Justiz-Aemter für sich und die einbezirkten Städte und Patrimo=
nial-Gerichtbezirke,
zur Ausfertigung der fraglichen beichenpäse gegen *5çv dalur azu erhebend-e Gebuͤhr von
a
Dieser Ansatz ist nach der #ner der portel Brineng zu derlheilen, jedoch so, daß der
Antheil, welcher hiernach in die öffentliche 96 sließen würde, an die Orts-Armenkasse
abzugeben ist. Weimar den 22sten July
kn Sächsische Landes, Direktion.
. Schwendler.
Oeffentliche Belobung.
Caroline Erdmuthe Hofmann, zu Weida, rettete am 2o0sten May dieses Jahres
den beym Schießplane in den Mählgraben gefallenen achtjährigen Sohn des Zeugmachers
Unteutsch daselbst, indem sie auf entstandenes Geschrey herbey eilte und den Knaben vom
Eisbalken her aus dem Wehrtümpel an das Land zog:
Desgleichen rettete die Dienstmagd, Johanne Christiane Henriette Stoppelthan, eben-
daselbst, am 24sten desselben Ronathes die ebenfalls in den Mühlgraben gefallene dreyfäh-
rige Tochter des dasigen Kaufmanns Brehme, indem sie bis an die Brust in das Wasser
sprang und so das Kind, welches ohne ihre Hülfe ertrunken seyn würde, huchch an das
Ufer brachte.
Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben gnädigst geruhet, einer jeden der ge-
nannten beyden Personen eine Geld-Prämie für diese lobenswerthen Handlungen zu ver-
willigen, welches, der bestehenden Ordnung gemäß, hierdurch sssentlich bekannt gemacht wird.
Weimar den Zten July 1823.
Sroterzooh Sachich- bandes-Direktion.
endler