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Kaduzscäten ereignen sich hiasschtlich des zweyten Theiles der Orts-Quote nur
dann, wenn Gewerbe, bürgerliche Nahrungen und Erwerbezweige im Orte, welche einzelne
Scteuerpflichtige treiben, gänzlich cefsiren, d. h. wenn die Möglichkeit des steuerpflich-
tigen Einkommens mit dem Öbjekte des Einkommens selbst gänzlich hinweg füllt.
Bloße Minderungen im Gewerbsertrage kommen nicht in Betracht, da die Einschät-
zung in die Klassen nicht überspannt erfolgen soll und da nicht genau ein bestimmtes wirk-
liches Jahreseinkommen, sondern die Annäherung an ein durchschnittömäßiges Einkommen
durch die Einschähung zu erreichen erstrebt wird; daher haben auch die Erben die Ein-
kommensteuer ihres Erblässers, wenn sie es vermögen, nachzuzahlen.
Wechseln Privat-Diener und Dienstbothen nur den Dienst oder das einkommensteuer-
pflichtige Verhältniß im Orte: so wird ihre Steuer im Laufe des Jahres nicht verändert,
es sey denn, daß sie erwerbelos würden und dieß hinreichend nachwiesen, welchen
Falles dann die Kaduzirung oder der Erlaß erfolgt.
VPerlassen Privat= Diener und Dienstbothen den Ort, es sey, um im Inlande oder im
Auslande ein nucs Dienst= oder doch irgend ein Erwerboverhältniß zu begründen:
so haben sie im Orte, den sie verlassen, ihre Jahre-Einkommensteuer zu entrichten,
und in dem Orte des Inlandes, in welchen sie ziehen, sich mit der Steuer-Quittung
bey der Ortsbehörde und dem Steuereinnehmer wegen der bewirkten Bezahlung auszuweie
sen. Solchen Falles dark in dem Orte des Inlandes, in welchen sie zogen, im baufe
desselben Jahres hinsichtlich ihrer eine neue Einschhung nich t erfolgen.
Werden aber dergleichen Personen ganz erwerbslos und können sie dieß hinreichend
und urkundlich nachweisen: so ersolgt die Kaduzirung verhältnißmäßig.
Zu besto sscherer Bepbriugung der Steuern von Privat-Dienern jeder Art haben
deren Dienstherrschaften, Handwerkomeister, Handelsherrn u. s. w. dergestalt für diese
Steuer einzustehen und als Selbsischuldner zu haften, daß sie, wenn der Steuerpslichtige
Dienstbothe mit einem oder mehreren Steuer-Terminen über die Versallzeit in Rest