Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches
Regierungs-Blakk.
Nummer 20. Den 2. Dezember 1823.
Bekbannimachung.
Zu Folge eines höchsten Befehls wird das nachstehende, von Sr. Königlichen Hoheie,
dem Großherzoge, Znädigst vollzogene Gese br die bey Steuerzahlungen anzunehmenden
Münzsorten andurch zur öffentlichen Kunde gebra
Weimar am 2 sten November 2823.
Großbertogliche Sichliuhe ar u.
n Gerstenbe
Carl Au gust,
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach,
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
. ⁊ꝛt.
Um Unsere Unterthanen bey der ihnen obliegenden Steuer, und Gefäll-Entrichtung,
binsichtlich auf die verschiedenen, in Unseren Großherzoglichen Landen umlaufenden Münz-
sorten, möglichst zu erleichtern, haben Wir zu dem Behufe der Entrichtung der Steuern,
so wie auch zum Behuse der Encrichtung derjenigen Gefälle, die auc grundpflichtigen Ver-
hältnissen an Unsere Kammer zu leisten sind, mit Beyrath und Zustimmung Unserer ge-
treuen Stände beschlossen zu verordnen und verordnen hiermit, wie folget: