Full text : Banken und Bankpolitik

Ähnlich  liegen  die  Verhältnisse  bei  der  Bank  von  Frankreich.  Das
Institut  besitzt  ein  Kapital  von  182,5  Millionen  fr.  und  vier  verschiedene
Reservefonds  von  zusammen  42,5  Millionen  fr.  Demgegenüber  steht  die
Staatsschuld  in  Höhe  von  ı80  Mlillionen  fr.  und,  gemäß  des  Gesetzes
vom  9.  Juni  1857,  ein  Posten  immobilisierte  Staatsrente  im  Betrage  von
ı0o  Millionen  fr.  Insgesamt  liegen  also  280  Millionen  fr.  fest.

Die  Österreichisch-ungarische  Bank  hat  ein  Kapital  von  210  Millionen
  K.  Der  Reservefonds  beträgt  zurzeit  15,3  Millionen  K.  Die  ehemalige
  Staatsschuld  von  8o  Millionen  Gulden  ist  durch  Rückzahlung  und
durch  Abschreibung  zu  Lasten  des  Reservefonds  auf  30  Millionen  Gulden
—  60  Millionen  K  reduziert  worden.

Die  Deutsche  Reichsbank  ist  erfreulicher  Weise  nicht  durch  ein
festes  Darlehen  an  den  Staat  verhindert,  frei  über  Kapital  und  Reserven
zu  verfügen.  Daß  auch  in  Zukunft  in  dieser  Beziehung  keine  Änderung
eintreten  kann,  ist  durch  das  Bankgesetz  vorgesehen  worden.

Durch  die  Novelle  von  1899  ist  das  Stammkapital  der  Reichsbank  auf
180,  der  Reservefonds  auf  64814000  M  erhöht  worden.  Ist  eine  weitere
Vermehrung  des  Grundkapitals  und  der  Reserven  erwünscht?  Wie  im
Jahre  1899,  so  wird  auch  jetzt  wieder  von  verschiedenen  Seiten  für  eine
Erhöhung  des  Grundkapitals  und  der  Reserven  plaidiert.

Die  Argumente  lauten  ähnlich  wie  vor  zehn  Jahren:  Die  eigenen  Mittel
der  Bank  müssen  mit  der  Ausdehnung  der  Geschäfte  wachsen.  Um  für
vermehrte  Verbindlichkeiten  mit  gleicher  Sicherheit  garantieren  zu  können,
müsse  der  Garantiefonds  höher  als  bei  geringen  Verpflichtungen  sein!).
Die  Reichsbank  müsse  in  jeder  Beziehung  die  größte  Kapitalmacht  im
Bankwesen  darstellen.  Ihr  Ansehen  beim  Volke  könne  durch  die  Rapitalvergrößerung
  nur  gewinnen.  Eine  dauernde  Beeinflussung  des  Diskontsatzes
  erfolge  durch  Erhöhung  des  Grundkapitals  insofern,  als  daß  der
Bank  zur  Verfügung  gestellte  größere  Grundvermögen  ihre  Mittel  zur
Erfüllung  ihrer  wirtschaftlichen  Aufgaben  (Diskontierung  und  Lombardierung)
dauernd  vermehre?).

Die  zur  Erhöhung  des  Grundkapitals  erforderlichen  Mittel  müßten  dem
Geldmarkt  entnommen  werden.  Die  dadurch  entstandene  Lücke  würde
sich  nur  durch  eine  gesteigerte  Inanspruchnahme  der  Reichsbank  im
Diskont-  und  Lombardverkehr  ausgleichen  lassen.  Es  würde  also  nur

!)S.  Hugo  Heyman,  Reichsbank  und  Geldverkehr.  Berlin  1908.  S.  17.
?)  S.  Paul  Steller,  Die  Wendung  in  der  deutschen  Geld-  und  Bankfrage.
Cöln  1908.  S.  1053.

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