Ähnlich liegen die Verhältnisse bei der Bank von Frankreich. Das
Institut besitzt ein Kapital von 182,5 Millionen fr. und vier verschiedene
Reservefonds von zusammen 42,5 Millionen fr. Demgegenüber steht die
Staatsschuld in Höhe von ı80 Mlillionen fr. und, gemäß des Gesetzes
vom 9. Juni 1857, ein Posten immobilisierte Staatsrente im Betrage von
ı0o Millionen fr. Insgesamt liegen also 280 Millionen fr. fest.
Die Österreichisch-ungarische Bank hat ein Kapital von 210 Millionen
K. Der Reservefonds beträgt zurzeit 15,3 Millionen K. Die ehemalige
Staatsschuld von 8o Millionen Gulden ist durch Rückzahlung und
durch Abschreibung zu Lasten des Reservefonds auf 30 Millionen Gulden
— 60 Millionen K reduziert worden.
Die Deutsche Reichsbank ist erfreulicher Weise nicht durch ein
festes Darlehen an den Staat verhindert, frei über Kapital und Reserven
zu verfügen. Daß auch in Zukunft in dieser Beziehung keine Änderung
eintreten kann, ist durch das Bankgesetz vorgesehen worden.
Durch die Novelle von 1899 ist das Stammkapital der Reichsbank auf
180, der Reservefonds auf 64814000 M erhöht worden. Ist eine weitere
Vermehrung des Grundkapitals und der Reserven erwünscht? Wie im
Jahre 1899, so wird auch jetzt wieder von verschiedenen Seiten für eine
Erhöhung des Grundkapitals und der Reserven plaidiert.
Die Argumente lauten ähnlich wie vor zehn Jahren: Die eigenen Mittel
der Bank müssen mit der Ausdehnung der Geschäfte wachsen. Um für
vermehrte Verbindlichkeiten mit gleicher Sicherheit garantieren zu können,
müsse der Garantiefonds höher als bei geringen Verpflichtungen sein!).
Die Reichsbank müsse in jeder Beziehung die größte Kapitalmacht im
Bankwesen darstellen. Ihr Ansehen beim Volke könne durch die Rapitalvergrößerung
nur gewinnen. Eine dauernde Beeinflussung des Diskontsatzes
erfolge durch Erhöhung des Grundkapitals insofern, als daß der
Bank zur Verfügung gestellte größere Grundvermögen ihre Mittel zur
Erfüllung ihrer wirtschaftlichen Aufgaben (Diskontierung und Lombardierung)
dauernd vermehre?).
Die zur Erhöhung des Grundkapitals erforderlichen Mittel müßten dem
Geldmarkt entnommen werden. Die dadurch entstandene Lücke würde
sich nur durch eine gesteigerte Inanspruchnahme der Reichsbank im
Diskont- und Lombardverkehr ausgleichen lassen. Es würde also nur
!)S. Hugo Heyman, Reichsbank und Geldverkehr. Berlin 1908. S. 17.
?) S. Paul Steller, Die Wendung in der deutschen Geld- und Bankfrage.
Cöln 1908. S. 1053.
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