Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1824. (8)

IV. Nachdem das der unterzeichnetken Behörde gnädigst aufgegebene Entschäri- 
gungs-Geschäft wegen der verlohrnen Impost= und Tranksteuerfrey- 
heit für die Geistlichen und Schullehrer des diesseitigen Bereichs, auf 
das Jahr 1822 nunmehr gänzlich beendigt und die gleichmäßige Verbereitung jenes Ge- 
schäfte für das Jahr 1823 höchst anbefohlen worden: so werden sämmtliche Geistli- 
che und Schullehrer, welche vor dem Jahre 1812 zu ihrem Amte bestätiget worden, 
und demnach allein zu dem fraglichen Entschädigungöanspruch berechtigt sind, hiermie auf- 
gefordert, die vorschriftsmäßige Angabe ihrer Bier-Konsumtion in dem Jahre 7823 mit 
Bescheinigung der resp. Impost= und Tranksteuer-Einnehmer jeden Orts, nebst zu erwar- 
tender dem gemäßer Tranksteuec= und Impost-Entschädigung, mit Abzug der Personensteuer, 
in Form einer Quittung, nach beygehendem Formular sub A. binnen vier Wochen 
durch die betreffenden Di#cesane, pünktlich anher einzureichen. 
Eisenach den 16. Juny 1824. 
Großherzogl. Sächs. Ober-Confistorlum das. 
D. J. A. 
Nebe. 
Formular 4. 
— Thaler — Gr. — Vf. Impest und Tranksieuer auf — Eimer Bler, welche ich im 
Jahre 1823 wirklich consumirt habe, sind mir theils baar, theils durch Zurechnung von 
— Thaler — Gr. Versonensteuer, welche ich zuvor jaͤhrlich zu entrichten hatte, wieder 
erstattet worden, woruͤber ich hiermit quittire. 
V. Wegen mehrerer neuerlich eingelaufener Beschwerben, hinsichtlich der Gebüh- 
ren-Forderung bey Taufen unehelicher Kinder, werden sämmtliche Geist. 
liche und Schullehrer des diesseitigen Konsistorial-Bereichs hiermit an den Inhalt des un- 
bter dem 23sien Oktober 1878 bereits ergangenen Cirkular-Vefehls erinnert, wonach, au- 
ßer dem selbigen bestimmten gesehmäßigem Antheile an den Fornikations= Strafgeldern, bey 
dergleichen Tauffällen keine Erhöhung der Gebühr Statt sinden, sondern nur das 
sonst aller Orten Gewöhnliche gefordert werden darf, und haben sich hiernach die betreffen- 
den Geistlichen und Schullehrer bey vorkommenden Fällen zu achten. 
Eisenach den 25sten Juny 1824. 
Grohherzogl. Sächs. Ober-Consistorium dal. 
.Nebe.