Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1824. (8)

Seite des 
Regierungs. 
Blattes 
No. der 
  
cung. 
  
Dienstentlassungen . . . 
Druckschriften deutscher Schiiststeller sollen ber Vunbesversammlung 
durch den Gesandten des Staates, dem der Schrifisteller oder Verle- 
her angehört, überreichk werden und diesfallsige Jueignungen sollen 
nur nach vorher erlangter Bewilligung von Seiten jener ¶Betsamm-· 
lung Stalt sinden 
E. 
Exrekution gegen Steuer-Reslanten. Verordnung über deren Bewlr, 
kung von Seiten der teuerbehörden v. 20. Jonuar 1821 
F. 
Flachsrösten in Flüssen und Bächen. Diesf. Verboth v. 27. July 1824 
Frohnsreyheit der Steuer, und der Impost- Einnehmer von den 
Wacht= und Frohndiensten. Patent v. 26. März 1824 zu Grtute 
rung des Publikondums v. 12. Innun 819 (oen S. 7 No 
NReg. Blattes v. J. 1819) . . 
G. 
Gasthoͤfe. Siehe GemeindeBasäuse- 
Geburtshülfliche Praxi 
Lrhe medizinische Praxis. 
Geldstrasen — der von dem proteslantischen Pfarrer und Lehrer bis- 
her bezogene Antheil on den wegen außerehelichen und anticipirten 
Beschlases erkannten Gelstrafen soll künstighin bep Katholiken 
jenen nicht mehr, bey gemischten Religionsverwandten, welche jenes 
Vergeben begiengen, dem protestantischen und salholischen Geisllichen 
jedem zur Hälste zu Theil werden ... 
Genieitibc-Backhäiistk,Gasthdfcuanchciikensollenküiifi 
lighiiimindestensaufdieZcitvondnyIahkeiiverpachtelwkkdcii 
GetichtskoslendekuntetsassmbkrStadt-Allj-undspalkimonial-Ge-- 
richte: sie sind von denselben durch diese auf geschehene Requisition 
der Justiz-Aemter und herrscastlichen Stadtgitichte tollensrey 
beyzutreibn. . . 
17-2o. 
105,106· 
39 —41. 
  
107, 117, 132. 
  
III. 
 
	        
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