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Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches
Regierungs-Blakt.
Nummer 13. Den 8. November 1825.
Bekanntmachung.
Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben die in hiesiger Stadt so
wie zu Eisenach und Neustadt bestehenden Sparkassen in derjenigen Maße für
milde Stiftungen zu erklären gnädigst geruhet, wie solches das von Höchstdem-
selben vollzogene nachstehende Privilegium mit mehren besagt. .
Es wird daher lehteres hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, damit
sämmtliche Behrden und Unterthanen darnach sich achten mögen. "
Weimar am 6. Oltober 1825.
Großherzogliche Sächsische Landeöregierung.
vo üller.
1
Wir CarlAugust,
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach,
Landgraf in Ehüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
2c. N.
sügen hiermit zu wissen: Nachdem die wohlthätige Wirksamkeit der seit einigen
Jahren in den hiesigen Kanden bestehenden Sparkassen zu Unserer Kenntniß ge-
langt: so wollen Wir solche und nahmentlich die Sparkassen in Weimar,
Eisenach und Neustadt an der Orla, zu Beforderung ihres gemeinnübigen
Zweckes, aus landeöherrlicher Machk, hiermit für milde Stiftungen, jedoch
nur dergestalt erklären, da