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derwichtigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiren, Sich für die folgende Erklärung
bestimmt: .
daßdurchdengcdachtcn§.74alle(fc1"bstanßcrgcrichtlichc)indcm.§.nicht
genannte Rechtömittel, nahmentlich auch die Nichtigkeits-Querel und das
remedinm restitutionis in integrum als Rechtömittel, bey min-
derwichtigen Streitgegenständen zu gebrauchen, untersagt seyn und bleiben soll,
welches dem an uns ergangenen gnädigsten Befehle zufolge hiermit zur öffentlichen
Kunde gebracht wird.
Weimar den 9. Juny 1825.
Großherzogliche Sachsische Landesregierung.
von Müller.
VI. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben die gnadigste Ent-
schließung gefaßt, vom 1. July dieses Jahres an,
1) den Bergrath D. Wahl, allhier, wegen der ihm als Militär-Urzt obliegen-
den vermehrten Dienstgeschäfte, von dem Physikate in dem jeht zum hiesigen
Großherzoglichen Stadtgerichte gehörenden Bezirke des vormahligen Amtes
Capellendorf zu entbinden und solches dem Amts-Physikus . Mirus, all-
hier, zu übertragen, welcher dagegen das zeither von ihm, von hier aus
versehene Physikat des Amtes Berka mit Tonndorf abzugeben hat;
2 den zeitherigen Hülfsarzt beym Landkrankenhause zu Jena, D. Heimich
Goullon, zum Physikus für den Amtöbezirk Berka mit Tonndorf zu ernennen.
Es wird solches hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß der D.
Goullon als Physikus verpflichtet und ihm die Stadt Berka an der Ilm zum
wesentlichen Aufenthaltsorte angewiesen worden ist.
Weimar den 21. Juny 1825.
Großherzogliche Sächsische Landes-Direktion.
F. Schwendler.
VII. Die durch Beförderung des Pfarrers und Adjunkt Eisenach in das
Pfarramt Stotternheim erledigte Adjunktur der Schulaufsicht zu Stadtsulza ist
dem dasigen Pfarrer und Adjunkt Wendel übertragen worden; welches hiermit
öôffentlich bekannt gemacht wird.
Weimar den 21. Juny 1825.
Großherzogliches Sichsisches Ober-Konfistorium.
D. C. Günther.