Seite des Nr. der
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Åottes. machung.
Stiftungen und milde Gaben für Kirchen, Schulen und sonstige
fromme Anstalten von Einzelnen in den Jahren 1820—1826 incl.
Deren Bekanntmachung. 242—245| 1
Subhastationen, wobey die Zaxe der Grundstücke 200 Lhaler nicht
übersteigt, sollen vom Aktuar allein, ohne Zuziehung des Beamten.
geleiret werden. Berichtigung eines Druckfehlers im 11. Bande der
Schmidtjchen Sammlung der Landesgesehe S. 491. 34 III.
T.
Tod — Gesetz über den zu vermuthenden Tod der aus den Peidsigen
in Tprol, Spanien und Rußland nicht Jurückgckehrten, v. 11. May 1826.| 50. 51. —
V.
Verehrungen — milde — Einzelner für fromme Anstalten. Siehe Gaben.
Verfahren — erstes im ordentlichen Prozesse — Geseb über dasselbe
ur die Gbieohetheile, wo noch der *-- deutsche Prozeß gilt, v.
9. May 1 44—46. —
Ver Fr7737.n " Ppatente. e%in uber deren Bekanntmachung v.
12 May 52—54.1—
Verstor R — deren Begräbny. Siege Begraben.
Volljährigkeit. Geseh darüber v. 7. May 1826. . 40. 4414 j —
W.
Wilddiebstahl. Verordnung gegen denselben v. 31. August 1826. 187—190. —
3.
Zap närztliche Praxis. Die Ertheilung derselben bekreffend.= 259. VI.
en — die Benennung und Abhoͤrung neu aufgefundener Zeugen
nach Ablauf der heiefeist für zulässig nicht erachtet werden.
Patent v. 22. Nay 68. —
Zinngießer — benriecen — ihnen soll die Beireibung ihres Ge-
werbes und der Ein= und Verkauf von Zinn, Messing und Kupfer
ohne Ausweis einer dazu von der Landes= Direktion erhaltenen Er-
laubniß nicht gestattet werdez. . . · 181. .
Gefertigt in Gemäßbeit der 7ten Bestimmung des bey Gsährun bes Großherzoglichen
Regierungs-Blattes erschienenen höchsten Patents vom 18. März
Weimar den 31. Dezember 1826.
Die Redaktion des Großherzöglichen Regierungs-Blattes.
Ernst Müller.