Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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vermdg  allerbschsten  Reseripts  vom  r.  Febr.  dem  jur  #aten  evangelischen  Pfarr-Stelle
in  Ißny  nominirten  Pfarr-Bicar  Cellarius  die  allerhöchste  Bestärigung  zu  erthellen;  u.

den  Lehrer  Johann  Christion  Keim,  von  Reutlingen,  zum  Präceptor  der  untersten  Abchellung
  (Classis  lae)  des  hlesigen  Kön.  Gymnasli  zu  ernennen.

Se.  Khnigl.  Maj.  haben  durch  eln  allerhöches  Decret  vom  33.  Jan.  den  Pest-Stall

  in  Heldenbeim  dem  Ochsenwirih  Christoph  Friederich  Benz  daselbst  allergnädigst  zu
übertragen  geruht.

 

Stuttgart.  Bei  der  Köhnigl.  Sectlon  des  Medicinal  Wesens  wurde  nach  erstandener
  Prüfung  und  geschehener  Verpstichtung  dem  emlassenen  Oberarzt  Frlederich  v.  Nick
zu  Heimsheim,  Oberamis  Leonberg,  die  Erlaubniß  zur  medicinischen  und  chlrurgischen  Praris
  ertheilt.  Den  1.  Febr.  1317.

 

Friderichshafen.  Verhältnisse  verschiedener  Schiffstellen  am  Bodensee.

Se.  Königl.  Maj.  baben  durch  die  für  die  Stadt  Frlderichshafen  den  Handel  und
die  Schiffabrt  daselbst  unterm  #5ten  v.  M.  allergnädigst  ertheilten  Statuten,  die  Verhältnisse
  der  verschiedenen  dlesseitlgen  Schiffstellen  und  Häfen  am  Bedensee  folgendermaßen  allergnädlast
  iu  bestimmen  geruht,  und  zwor:

a)  soll  Friderichshafen  dem  Handel  und  dem  Transport  aller  und  jeder  Waaren  gebffnet,

insbesondere  aber  ausschließlich  für  die  kaufmännische  Speditlon  bestimmt  seon.

b)  Langenargen  und  Kreßbrunn  sollen  zum  Frucht=  Vieh=  und  anderem  landwirthschaftlichen

  Handel  dergestalt  berechilgt  seyn,  daß  der  See-Transport  für  Früchte  und

Vieh  allein  von  Langenargen  aus  geschleht,  und  die  Schlffer  von  Kreßbrunn  mit

denen  von  angenargen  dleßfalls  in  einen  mit  der  berechiigten  Schifferzahl  jeden  Orts

verhältnißmählgen  Turnus  treten.  Die  Schlffs-Stelle  in  Kreßbrunn  foll  dagegen
künftig  allein  auf  den  Transport  von  Holz,  Ziegelwaaren  und  Feld-Drodukten  der
elgenen  Markung  eingeschränkt  sepn.

)  Fischbach,  Eriskirch  und  Schweede  sollen  ebenfalls  nur  dem  See-Transport  von  Holz,

Zicgelwaaren  und  eigenen  Predukten  gedffnet  seyn,  und

d)  In  Manzell,  einer  Winkelstelle,  wo  kein  Schlffer  sich  befindet,  von  nun  an  ulcht  mehr

gelandet  werden.

Demzufolge  wurde  von  den  unterzeichneten  allergnädigst  damit  beauftragten  Stellen
bereits  die  Verfägung  getroffen,  daß  zu  Kreßbrunn  keine  Frächten,  zu  Langenargen  aber
keine  Güterwaaren  mehr  zum  See-Transport  übernommen,  und  wenn  von  letztern  auch
etwas  auf  dem  Wasser  nach  Kreßbrunn  oder  Langenargen  kommen  sollte,  solche  dort  nicht
ausgeladen  werden  dürfen,  sondern  nach  Friderichshafen  gewiesen  werden  sollen,  überhaupt
daß  alle  oben  angegebene  allerhbchste  Bestimmungen  auf  das  pünktlichste  beobachtet  werden;