Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

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Sollte aus einem Versehen der erste Abdruck der Bekanntmachung in einem 
oder dem anderen Blatte zu spät erfolgen: so soll dieß zwar den Fortgang des an- 
gesehten Termines nicht hindern, aber die Frist soll noch bis zu dem Tage offen blei- 
ben, an welchem der dritte Monath vom Tage deo verspateten ersten Abdruckes an 
abläuft. 
Zu Urkund alles dessen haben Wir dieses Geseß höchsteigenhändig vollzogen 
und mit Unserem Großherzoglichen Staatöinsiegel versehen lassen. 
Weimar am 12. May 1826. 
—* Karl August. 
C. W. Frh. v. Fritsch. Frh. v. Gersdorff. D. Schweitzer. 
über die Bekanntmachung der Verstei- dt. Thon. 
gerungs-Patente und Ediktalien. 
IX. 
Carl August, 
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter 
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
72. W. 
Damit die Dauer der Rechtöstreitigkeiten, so weit es ohne Nachtheil für die 
Gründlichkeit der Rechtsvertheidigung geschehen kann, abgekürze werde, verordnen 
Wir, nachdem uUnser getreuer Landtag seine verfassungsmäßige Zustimmung hierzu 
ausgesprochen hat, für den ganzen Umfang Unseres Großherzogthumes, daß
	        
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