Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1826. (10)

  
  
  
  
Seite L 1 der 
9 — Blattes machung. 
Kriminal = Gerichte. Geseß über deren Zuständigkeit bey Feststel- 
lung des objektiven — in militärgerichtlichen Untersuchunge 
Fallen vom 16. May 57— 60– 
Kriminal= *- 853 über die Aken- Versendung in denselben 
vom 15. Ma . 5.56.—- 
Kurhessisches, S6ö . 1822 auögeprägtes nicht konvenkionom fi= 
ges Kurrent = Geld. Geseßz über die Annahme desselben in den 
öffentlichen handeskassen deS Großherzogthumes v. 23. May 1826. 71. — 
* 
Landgestüte im Eisenach'schen Kreise — die an dessen Stations-Orte 
nach Marksuhl und Geisa zum Bedecken gebrachten Stuten, oder die 
nach Eisenach zu Erlangung einer Prämie geführten Stuten und Foh- 
rn sind von der Geleits= und Zollentrichtung befreht. 15. I. 
Gerichts -Behörden — deren Zuständigkeit in militkr- 
wreshune Untersuchungesällen. Geseh darüber v. 16. May 1826.57—060.— 
N. 
Malyschrot. Verordnung über die Versteuerung des in den Aemtern 
Allstedt und Oldisleben zur Malzessig= Fabrikatlon verbraucht wer- 
denden Malzschrotes, v. 23. May 1826 (vergl. Regier. J. 
1828, S. 179—198.) 9 32. — 
Nark fuhl. Geleitsfreyheit der auf die dasigen 3 r T 
werdenden Pferde und andern Viehes, auf bestimmte Jah 22. II. 
Medizinische Praxiö: die Ertheilung derselben betreffend « Zläz ågg lll Hl 
Mitleids -oder Hulfdfuheen Befehl wegen deren Annahme und 
bloͤsun . 182. VI. 
Malter - Gerichte — Eingaben und gtu an dieselben 
Siehe Eingaben. 
Mllitärgerichtliche Untersuchungsfälle. Gesetz kber die dies- 
fallsige Zuständigkeit der Kriminal-Gerichte und Lokal= Gerichttbe 
hörden v. 16. May 1826. . . 57—60-— 
N. 
Nachtigall — Elufuͤhrung einer Abgabe zu den Orts- Armenkassen 
von jeder, im Kaͤfig gehaltenen Nachtiga 288. 239. 1. 
Nägelhandel — Vorschrift wegen ken W von wulinis 
Handelsleuten außer den frepen Jahrma . 28. V. 
Neujahr= Singen — dessen #eninnen. .... 226. J. 
  
  
 
	        
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