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eines Anwalted, ganz abgesehen von der Zuläffigkeit der einzelnen Ansätze,
wegen vorseblicher oder schuldhafter Pflichtverlehung, zur Strafe aberkannt
und niedergeschlagen werden, indem die Stakthaftigkeit der Ober- Appellation
gegen Disciplinar-Straf-Erkenntnisse lediglich nach den Vorschriften in den
5.J. 32 bis 56 der provisorischen Ober-Appellations= Gerichts- Ordmug, im
S Ear Patente vom 20. Dezember 1816 Nr. XII und in anderen
für die Strafrechtofälle ertheilten gesetzlichen Verordnungen zu beurtheilen und
zu entcheden ist.
Befolgung eines diesfallsigen höchsten Befehls wird vorstehende au-
enie nrile hiermit in öffentlicher Kunde gebracht.
Weimar den 22. Januar 1827.
Grohherzogiche, Scchsische Landesregierung.
von Müller.
IV. Nachdem mit gnädigster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des
Großherzogs, von Sr. Durchlaucht dem Herrn Landgrafen Carl zu Hessen dem
Justiz-Beamten Thon zu Tiefenort die Verwaltung des Patrimonialamtes Völkers-
haußen übertragen worden ist: so wird dieß hierdurch bekannt gemacht.
Eisenach den 23. Jannar 1827.
Grohherzogliche Sichl sche Landesregierung.
C. A. Thon.
V. Die vierte Adjunkur der Schul-Aufsicht in der Dibzes Mellin-
gen ist, in Bezug auf die Orte Buchfart, Niedergrunstedt, Obergrunstedt
und Vollersroda, dem Pfarrer Johahn Heinrich Friedrich Schenck zu Legefeld
übertragen, dagegen aber die Schulen zu Legefeld, Gelmeroda und Possendorf
bis auf weiteres unter die Aufsicht des Adjunkt Pflug zu Denstedt gestellt wor-
den; welches hiermit, denen die es angehet, zur Nachricht und Nachachtung
bekannt gemacht wird.
Weimar den 28. Jannar 1827.
Großherzogliches Sächsi 6 Ober-Konsistorium.
Per
VI. Da wiederum bey uns neuerlich Gesiche on Diopensation, hinsichtlich
des noch nicht völlig erreichten Konfirmations-Alters der Kinder, eingegangen si sind:
so sehen wir uns veranlaht, die bereits früher ergangenen Verfügungen, in
Ansehung der Konfirmations-Angelegenheit, von Neuem in das An-
denken zu bringen und einzuschärfen:
1) Den Aeltern, Vormündern 2c. wird dringend an das Herz gelegt, ihre Kin-
der, besonders die Mädchen, in keinem Falle zu früh aus der