Inha s t.
zur Beförderung der n getroffenen allgemeinen Ueberein-
kunft v. 23/0. Juny 1824 Statt sinen. (Vergl. Reg. Biatt
v. J. 1824 S. 37e6 6.) ..
G.
Ganerben; denselben soll, im Vetreff der 1794 und bisher vererb-
ten, unter diesseitiger Hoheit stehenden ganerblichen Häuser und
Grundstücke zu Ostheim, da bedungene unübersteigliche Vorzugs-=
und Pfandrecht wegen der aus dem Kontrakte berrührenden Ver-
bindlichkeiten zugestanden seyhnn ¾ .
Garnison-Kirche zu Weimar.
Siehe Parochial= Verhältnifse.
Geldstrafen bey ausgehobenen Verlobungen sollen, wenn ein Thell
oder beyde katholischer Religion sind, und in dem Orte dieser eine
öffentliche katholische Schule ist, dem katholischen Schul-Fonds
zufließen, außerdem aber dem protestantischen Schul- mãondo ver-
bleiben
Gesandtschaft — Königl. Französische am Großherzogl. Hofe
Ges chftéthätigkeit der Landesregierungen zu Weimar und zu Ei-
senach in dem Jahre 1826. Diesf. Uebersichten.
Goethe, von — Privilegium zum Schub gegen den Nachdruck der
neuen Ausgabe seiner sämmtlichen schriftstellerischen Werke
Grundgeseb über die landständische Verfassung vom 5. May 1816.
Beie e,C Erläuterung der Is. 30, 58 und 65 deoselben vom 8.
May
Ohrecltel an zu Eisenach. Gesetuiche Bostimmungen im “ „
Aufnahme von Knaben aus der Börgerschule in dasselbe
Herzogin Naria kouise rerand rine.
a) Beschreibung der Feyerlichkeiten, welche vor, zihrn und nach
der Abreise Ihrer Hoheit, als Braue Er. K önigl. Hoheit
des Prinzen Friedrich Earl Alerander von Preußen, von Wel-
mar Statt gefunden haben
b) Hmcofullige allgemeine d Er. ** vohei deb
Grohherzeg "
Hofkirche zu PBemar.
Siehe Parochial- Herhaltaiss«
Hypotheken — anicmesi in den Aemtern Dermbach) alt-
Fuldaischen Antbeils, und Geisa mit Venigentaft. Gese
darüber vom 26. Januar 1827
s. Scite des
lattes.
42—46.
39.
11—18.
FNr. der
Nlicrungo, Lickannt,
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VIII.