Seite des Nr. der
M. « stir-
Inhalt-
Bialies smachung.
J.
Impfschein — gesetzlicher, von einem Physikus oder einem zur Pra-
ris legitimirten Arzte auszustellender. — Beybringung desselben
von den in die Schule auszunehmenden sowie von den zur Kenrt
mation angemeldeten Kindern (vergl. Nes. Blatt v. J. 1826 S.
79—84 und S. 191 Nr. 1)
Impfscheine sollen alle Einwohner von ihren Dienstbothen sich
vorzeigen und die ordnungGmäßige Impfscheine nicht besitzenden
Dinbbope arztlich untersuchen auch, wo noͤthig, noch impfen
gImph. tontroieurs – en enner sür vushii T
bezir irke "
K.
Kaufbriefe. Sportelansab für dieselben nach ber Eilenachschen
Sportel-Taxordnung vom Jubee 1793.
Siche Sportel- Tuxorbnung.
Kommunen. Erlaubniß für seche zur Prozeß= Sübrung.
iehe Prozeß= Dekrekt.
leüefirmationc-Alter der Kinder. Dieosallsige Bestimmungen
lrldssds in Untersuchungs-Sachen.
Siehe strafrechtliche Verhandlungen.
Kriminal- Gerichtsbarkeit. Abtretung derjenigen von Seiten der
Gebrüder Adler, welche ihrem Rittergute Knau über das Dorf
Knau, so wie über. Kleina und mehre Gerichts= Untersassen in
Volkmannêödorf, Neudeck, Schöndorf, Keila und Posen büer
zustand
Aunkweree, gewidmet Gr. Königl. heet, dem Großherzoge.
Siehe Zusendungen.
9.
Lande -Kollegien, deren öffentliche Erinnerungen an die Unterbe-
hörden 2c. wegen zu ursn Terminen zu liefernder Arbeiten
Medizinische Praxis: die erhiin derselben bekreffend
N.
Nachbar= oder Orts-Bürgerrecht. Vorschriften bey dessen Er,
4. 65.
84
9. 10.
73.
4.
66.
theilung an Ausländer oder Riche- — — (irrgl. wM.
Blatt v. J. 1824 S. 125 Nr. .
III. III.
VII.VI.
VI.
W.
IV. V.
V.