Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1827. (11)

Seite des Nr. der 
M. « stir- 
  
Inhalt- 
Bialies smachung. 
  
J. 
Impfschein — gesetzlicher, von einem Physikus oder einem zur Pra- 
ris legitimirten Arzte auszustellender. — Beybringung desselben 
von den in die Schule auszunehmenden sowie von den zur Kenrt 
mation angemeldeten Kindern (vergl. Nes. Blatt v. J. 1826 S. 
79—84 und S. 191 Nr. 1) 
Impfscheine sollen alle Einwohner von ihren Dienstbothen sich 
vorzeigen und die ordnungGmäßige Impfscheine nicht besitzenden 
Dinbbope arztlich untersuchen auch, wo noͤthig, noch impfen 
gImph. tontroieurs – en enner sür vushii T 
bezir irke " 
K. 
Kaufbriefe. Sportelansab für dieselben nach ber Eilenachschen 
Sportel-Taxordnung vom Jubee 1793. 
Siche Sportel- Tuxorbnung. 
Kommunen. Erlaubniß für seche zur Prozeß= Sübrung. 
iehe Prozeß= Dekrekt. 
leüefirmationc-Alter der Kinder. Dieosallsige Bestimmungen 
lrldssds in Untersuchungs-Sachen. 
Siehe strafrechtliche Verhandlungen. 
Kriminal- Gerichtsbarkeit. Abtretung derjenigen von Seiten der 
Gebrüder Adler, welche ihrem Rittergute Knau über das Dorf 
Knau, so wie über. Kleina und mehre Gerichts= Untersassen in 
Volkmannêödorf, Neudeck, Schöndorf, Keila und Posen büer 
zustand 
Aunkweree, gewidmet Gr. Königl. heet, dem Großherzoge. 
Siehe Zusendungen. 
9. 
Lande -Kollegien, deren öffentliche Erinnerungen an die Unterbe- 
hörden 2c. wegen zu ursn Terminen zu liefernder Arbeiten 
Medizinische Praxis: die erhiin derselben bekreffend 
N. 
Nachbar= oder Orts-Bürgerrecht. Vorschriften bey dessen Er, 
4. 65. 
84 
9. 10. 
73. 
4. 
66. 
  
theilung an Ausländer oder Riche- — — (irrgl. wM. 
Blatt v. J. 1824 S. 125 Nr. . 
III. III. 
VII.VI. 
VI. 
W. 
IV. V. 
V. 
  
 
	        
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