Seite des Nr. der!
In h a l t. Regierungs-Bekannt=
Blartes. machung.) 1
Subskriptions-Sammeln ist Ausländern verbothen. 28. III.
Siehe auch Pränumerations= oder Subskriptions-
Sammeln.
Supplikanten. Slehe Partheyen und Supplikanten.
T.
Testamentögelder-Abgaben.
S. Erbschaftsstempel und Testaments-
gelder-Abgaben.
Thierarzneykunst. Erlaubnß zur Ausbbung derselben für den D.
Lentin 52. II.
Titel — fremdherrischer — Erlaubniß zum Führen desselben in den
Großherzogl. Landen für einen Weimar'schen Kammergutspachter 26. —
Trauer — anzulegende wegen des erfolgten Ablebens Sr. Koͤnigl.
Hoheit, des Großherzogs, Carl August .... 49. —
Trauung schriftsassiger Personen.
Siehe schriftsässige Personen.
u.
Urlaub soll von den Vorstehern der Untergerichtsbehoͤrden an ihre Un-
tergebenen nicht länger als auf 8 Tage ohne vorherige Anfrage bey 66 x
der Großherzogl. Regierung zu Weimar ertheilt werden .
V.
Verbrecher. Uebereinkunft
a)mit dem Kurfürsteuthume Hessen v. 19. März wegen wechsel-
seitiger Auslieserung dersetben und Niederschlagung der Ge-
richtsgebuͤhren in Kriminal-Fällen 26—31.
b) mit dem Konigreiche Hannover v. 20. May wegen ebenmäßiger
Auslieferung derselben und or Unterstuͤtzung der Rechtspflege
41—46
in Kriminal-Fällen 4 .
Verkehr — freper nachbarlicher — dessen Beförderung.
Siehe Handel.
Vermächtnisse zu milden Zwecken.
Siehe Erbschafts-Stempel und Testaments=
gelder-Abgaben.
Viersinnige Kinder, deren Schulbesuch und deren Behandlung in
den Schulen betr. . . . . 81. J.