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Artikel 22.
Da der gegenwärtige Vertrag unter dem ausdrücklichen Vorbehalte der aller-
höôchsten und höchsten Ratifikationen abgeschlossen ist, so soll derselbe von sämmtli-
chen Bevollmächtigten an ihre respektiven Gewaltgeber zu diesem Behufe eingesendet
und die Ratifikationen sollen innerhalb sechs Wochen von heute an ausgewechselt
werden.
Urkundlich ist vorstehender Vertrag von sämmtlichen Konferenz-Bevollmächtig-
ten unterzeichnet und mit ihren Wappen besiegelt worden.
So geschehen Cassel am Vier und Zwanzigsten September Ein Tausend Acht-
hundert Acht und Zwanzig.
(L.S.) August Ludwig Otto Grote.
I. S.) Hans Georg von Carlowiz.
(L 8.) Carl Friedrich von Kopp.
(L.S.) Carl Friedrich Anton von Conta,
für mich und für pen Herrn wirkl. Geheimerath I. Schweitzer.
(L.S.) August Philiop Christian Theodor von Amsberg.
(L. S.) August von Roentgen,
als Bevollmächtigter von Hessen-Homburg und von Nassau.
(1I. S.) Carl Friedrich Ferdinand Suden.
(L.S) Carl Johann Heinrich Ernst Edler von Braun.
(L. S.) Wilhelm Ernst Braun,
für mich und den Herrn wirkl. Geheimerath Freyh. von Carlowiz.
(L. S.) Dietrich Freph. von Stein.
L. S.) Gustav Abolph von Strauch.
(L. S.) Christlan Wilhelm Schwartz.
(L. S.) Johann Smidt.
(I.S.) Johann Gerhard Christian Thomas.