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Civil--Verdienst- und Ritter des Kaiserl. Russischen St. Wladimir-Ordens vier-
ter Klasse, und dem wirklichen geheimen Legations-Rathe und geheimen Re-
ferendar Carl Friedrich Anton von Conta, Ritter Unseres Hausordens vom weißen
Falken, mit den Bevollmächtigten Sr. Majestät des Königs von Sachsen und
Ihrer Durchlauchten, der Herzoge von Sachsen-Meiningen, Sachsen Koburg-
Gotha und Sachsen-Altenburg, ingleichen Ihrer Durchlauchten, des Fürsten von
Schwarzburg-Rudolstadt und der Fürsten Reuß, zu Schleiz, zu Lobenstein und
Ebersdorf, und zu Greiz, über verschiedene, dem nachbarlichen Handel und Ver-
kehr der respektiven Unterthanen wechselseitig zu gewährende Erleichterungen, zu
Cassel am 29. September dieses Jahres ein besonderer Vereinsvertrag abge-
schlossen und unterzeichnet worden, welchen Wir nach darüber vernommenem Vor-
trage in allen seinen Bestimmungen gut geheißen und genehmiget haben.
Indem Wir demnach diesen besondern, in 20 Artikeln verfaßten, Vertrag,
gleich als ob er hier wörtlich eingeschaltet wäre, ratifiziren, auch genau zu be-
folgen und erfüllen zu lassen versprechen, haben Wir zu dessen Urkunde diese,
unter Unserm Großherzogl. Staatsinsiegel ausgefertigte Genehmigungs-Abte
eigenhändig vollzogen.
Weimar am 11. November 1828.
(L. S.) Karl Friedrich, Großherzog von Sachsen.
C. W. Freyh. von Fritsch.
Katifikation
des vorstehenden Vertrages.
Bemerkung. Die Ratifikationen zu diesem Vertrage sind zu Cassel am 10. Dezember
1828 ausgewechselt worden.