134
VII.
Wir Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach,
Landgraf in Thuringen, Marggraf zu Meißen, gefürsteter
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg,
2c. 2c.,
urkunden hiermit:
Nachdem Wir in Folge des zwischen mehren mitteldcutschen Staaten zu Beför-
derung des Handels und Verkehrs zu Cassel am 24. September dieses Jahres
zu Stande gekommenen Hauptvertrages noch einen weitern Spezial-Vertrag zwi-
schen dem Großherzogthume Sachsen Weimar-Eisenach und dem Kurfürstenthume
Hessen, zur Erleichterung des Grenzverkehrs dieser beyden Staaten, beabsichtiget
mo unsern wirklichen geheimen Legations-Rath und geheimen Referendar, Carl
Friedrich Anton von Conta, Ritter Unseres Hausordens vom weißen Falken, be-
auftragt haben, den in dieser Beziehung bereits zwischen ihm und den Kurfürst.
lich Hessischen Kommissarien verabredeten Vertrag auch ohne Vorbehalt unfrer
besondern Ratifikation abzuschließen:
So ertheilen Wir gedachtem Unsern Kommissar hiermit volle Gewalt und
Macht zu diesem Geschäfte und haben gegenmwärtige Urkunde, welche zugleich in
der gedachten Beziehung die Stelle einer besondern Ratifikations = Urkunde vertre-
ten soll, eigenhändig unterzeichnet und mit Unserm Großherzoglichen Insiegel be-
drucken lassen:
Weimar den 6. Dezember 1828.
(L. S.) LCarl Friedrich, Großherzog von Sachsen.
Vollmacht
für den wirklichen geheimen Lega- E. W. Freyh. von Fritsch.
tions-Rath Herrn von Conta. “ vh F sch