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ihre konfirmirten Kinder bis zu dem angegebenen Termine pünktlich und unaus-
gesebzt zur Schule zu schicken. Eisenach den 30. November 1827.
Großherzogliches Süchsisches Ober-Konsistorium.
D. J. A. Nebe.
U. Die zweyte Adjunktur der Schulaufsicht in der Diözes Neustadt a/O. ist
dem Pfarrer Carl Gottfried Schatter zu Neuenhofen übertragen und ihm die
Visitation der Schulen in den Orten Braunsdorf, Moderwitz, Muntscha, Oberpöll-
nitz, Triptis und Wüstenwetzdorf, zur Pflicht gemacht worden.
Weimar den 18. Dezember 1827.
Großherzogliches Sächsisches Ober-Konsistorium.
Peucer.
II. Nach §. 3. 1, a des Regulatives zu Handhabung des Salz-Mandats
für den Eisenach'schen Kreis, vom 5. Februar vorigen Jahres, ist für den Trans-
port des Salzunger Salzes in das Kurfürstenthum Hessen, unter andern die Straße
über Kaiserroda , Tiefenort, Kieselbach nach Vacha und Buttlar in dieser Richtung,
als die alleinige, bestimmt worden.
Auf Nachsuchen der Gemeinden Merkers, Dorndorf und Badelachen haben je-
doch Se. Königl. Hoheit, der Großherzog, zu beschließen gnädigst geruhet, daß
vom 1. Februar dieses Jahres an für dergleichen Salz-Transporte, neben ober-
wähnter Straße, auch der Weg über Merkers, Dorndorf und Badelachen nach Vacha
in das Kurhessische Gebieth, bis auf Widerruf freygegeben werden soll; welches wir
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Weimar den 5. Januar 1828.
Großherzogliche Sächsische Kammer.
F. A. von Fritsch.
IV. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben der unterzeichneten Lau-
desregierung mittelst höchsten Reskripts von der Uebereinkunft Eröffnung zu machen
gnädigst geruhet, welche zwischen der diesseitigen und der Königlich Württemberg-
schen Bundestagsgesandtschaft durch wechselseitige Roten mit höchstem Vorwissen und
resp. Genehmigung, wegen kostenfreyer Vollziehung beyderseitiger gerichtlicher Re-
quisitionen in Straffallen dahin getroffen worden:
daß in allen strafrechtlichen Verhandlungen, wo die Kosten niedergeschlagen,
oder auf Kosten des Staates, oder des Gerichtsherrn übernommen werden