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Amdesanstalt und sind die bey ihr thatigen Beamteten als Großherzogliche Beamtete
zu betrachten.
So wie Wir nun vorstehende Urkunde in allen ihren Bestimmungen ange-
nommen und befolgt wissen wollen und deßhalb deren öffentliche Bekanntmachung
durch den Druck befohlen haben, so haben auch noch einige besondere Bestimmungen,
diejenigen Theilhaber betreffend, welche bisher Mitglieder der hier und da einzeln
bestandenen Schullehrer-Witwenkassen waren, Unsere landesherrliche Genehmigung
erhalten; und es sollen hiernach
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die Spezial-Schullehrerwitwen= oder Begrabniß-Kassen, welche bisher in
Allstedt, Frauenprießnitz, Neustadt, Roßla, Weida und den von Werthern-
schen Gerichtsortschaften bestanden haben, mit Errichtung des allgemeinen Fis-
kus, mithin mit dem 3. September 1825 gänzlich aufhören, und ihre Fond
an den letztern übergehen. Dagegen bleiben
sämmtliche Mitglieder dieser Spezial-Anstalten von den F. IV angeordneten
Antrittsgeldern in so weit frey, als der in die allgemeine Anstalt eingeworfene
Fonds, auf die einzelnen Mitglieder vertheilt, für jedes derselben wenigstens
zehen Thaler beträgt. Nur das hieran Fehlende ist demnach von den betreffen-
den Schullehrern zuzuschießen.
Die Beytrage aber nach der F. V festgesetzten Norm zahlen alle Theilnehmer,
gleichviel ob sie früher zu den Spezial-Anstalten mehr oder weniger leisteten,
jedoch wird
allen denen, welche dermahlen bereits Witwer und sechzig Jahr oder darüber
alt sind, sich nicht wieder verheirathen, auch Kinder im pensionsfahigen Alter
nicht haben, nachgelassen, die Beyträge nur nach den früheren Ansätzen zu
entrichten; indem es die Absicht nicht ist, daß irgend jemand durch die neu er-
richtete Anstalt nachtheiliger gestellt werden, oder an wohlerworbenen Rechten
verlieren soll.
Aus gleichem Grunde sollen auch die Descendenten oder andere nach F. VII be-
rechtigte Erben solcher Schullehrer, welche weder Witwen noch pensionsfähige
Kinder hinterlassen, die Begrabnißgelder in der Maße empfangen, wie sie
solche, bey unveränderter Spczial-Anstalt aus dieser empfangen haben würden.