Civil-Verdienst-Medaillen — Großherzogliche — deren Ver.el. 25.7
leihung # 1 · · · v * e u Ü
D.
Denunciations-Gebühren in Impost-Defraudations-Fällen.
Siehe Impost-Defraudations-Fälle.
Depositen-Gelder. Das UAusleihen derselben an Privat-Personen
oder Anstalten darf nach F. 7 des Depositen-Gesetzes v. 14. May
1821 (vergl. S. 531 des Regier. Bl. v. J. 1821) ohne genügende
gerichtliche Hppothek nicht geschehen 4 . . .
Depositen-Tabellenmüssennachs.21beöDepositechseheöm
14. May 1821 von sämmtlichen Schlüsselinhabern urnterschrie
ben seyn . . .
Dienstentlassungen
Dienst-Jubilaea .
E.
Eidesleistung der Juden. Authentische Interpretation der Nr. 4
der Vorschriften daruͤber in dem Anhange zur Judenordnung v. 20.
Juny 1823 (vergl S. 109 — 112 des Regier. Bl. v. J. 1823)
Erbgerichtsbarkeit — freywillige — Jurieêèdictions -Tausch= und
Abtretungsvertrag über Ausübung derselben hinsichtlich der vormahls
Grobengereuther, jetzt Neustädt'schen Amtslehenstücke zwischen dem
Kreisamte Neustadt und den Fürstl. Hohenlohischen Gerichten zu
Oppurg . . " . . .
Erbgerichtsbarkeit — konkurrente — welche bisher den Gerichten
zu Oppurg und den zu Nimriß über acht Einwohner zu Solkwißtz und
deren Güter zustand — Poristkations= Vertrag zwischen diesen Ge-
richten .
Erb- Kandpostmeister bes Großherzogthumes. — Diesf. Ernen-
nung Sr. Durchl. des Fürsten Maximilian Carl von Thurn
und Tarisz.
Erbschafts- Stempel= und Testaments= Gelderabgaben —
gesetzliche — von denselben sollen alle Vermächtnisse zu milden Zwe-
cken, welche aus den Großherzogl. Süchsischen in die Königl. Preußi-
schen Lande und umgekehrt gehen, frey seyn und bleiben .
Seite des Nr. der
In h a l t. Regierungs= Bekannt-
Blattes.
machung.
90. 100. —
104. 136. –
39. II.
66. VIII.
2.37. 105.,. —
21. 37. 89.) —
136. —
40. IV.
92. II.
87. II.
1. —
82. II.