Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1828. (12)

  
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II. Frauen, Witwen und erwachsene Jungfrauen: 
a) in dem ersten Zeitabschnitte schwarze Zeuge und schwarze Baͤnder, 
b) in dem zweyten Zeitabschnitte aschgraue Zeuge und bunte Baͤnder. 
Ueberdieß bleibt das oͤffentliche Tanzen und Musikhalten, uͤberhaupt jede 
oͤffentliche Lustbarkeit, wie von Großherzoglicher Landes-Direktion bereits vere 
fügt worden, eingestellt, und das Trauergeläute wird, nach der Anordnung der # 
deshalb zuständigen Behörden, bis auf Weitercs fortgesetzt. 
Weimar den 22. Juhy 1828. 
Großherzogliche Sachsische Landesregierung. 
von Müller. 
 
	        
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