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Großherzogl. S. Weimar -Eisenach'sches
Regierungs-Blakll.
Nummer 15. Den 15. August 1828.
Am 11. August geschah zu Weimar die Eröffnung des nach dem Groß-
herzoglichen Patente d. d. Wilhelmsthal bey Eisenach den 25. July 1828
ausgeschriebenen außerordentlichen Landtages durch das Großherzogliche Staats-
Ministerium, welches dazu besondern höchsten Auftrag erhalten hatte. Die in
Gemäßheit des Grundgesetzes vom 5. May 1816 auögestellte, nachfolgend ab-
gedruckte landesfürstliche Versicherung ward dem Landtage übergeben. Tages
darauf, am 12. August, versammelten sich sämmtliche Mitglieder des Landtages
vor Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, in dem Thronsaale des Resi-
denz-Schlosses, unter Beobachtung desselben Ceremoniels, welches bey Eröff-
nung der Berathungsversammlung im Jahre 1816 und des ordentlichen Landta-
ges im Jahre 1817 (Regierungs-Blatt vom Jahre 1817 S. 3) beobachtet
worden ist. Dieselben leisteten den Huldigungseid in ihrem eigenen und im
Nahmen aller Staatsbürger, Unterthanen und Angehörigen des Großherzogthumes.
Se. Ercellenz, der Herr Staats-Minister Freyherr von Fritsch hatte dazu in
einer Rede aufgefordert, welche alle Umstehende tief ergriff. Eine Rede Sr.
Ercellenz, des Herrn Landmarschalls Freyherrn von Riedesel endigte in dem herz-
lichst ausgesprochenen Wunsche: „Möge Gottes Gnade Ew. Königliche Hoheit
durch eine lange und glückliche Regierung, durch vielfältige reine Freuden in Ih-
rem erhabenen Fürstenhause und durch das ungetrübte Glück Ihrer getreuen Un-
terthanen segnen, damit dann bey Weitervererbung gleicher Fürstentugenden noch
in späteren Zeiten unsere Nachfolger an dieser Stelle Höchstihren Nachkommen