IV.
Wir Carl Friedrich,
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach,
Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter
Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg,
ꝛc. ꝛc.,
urkunden hiermit: In Folge des Beytrittes Sr. Durchlaucht, des souve-
rainen Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen, zu dem durch den Casseler Ver-
trag vom 24. September 1828 gestifteten mitteldeutschen Handelsvereine, ist
auch über den Beytritt Gr. Fürstlichen Durchlaucht zu dem ebenfalls in Cassel
unter dem 29. September vorigen Jahres zu Stande gekommenen Spezial-Ver-
trage zwischen Unseren und dem Königlich Sichsischen Bevollmächtigten einer Seits,
und dem Fürstlich Schwarzburg-Sondershausischen Bevollmächtigten anderer
Seits, hinsichtlich der Herrschaft Arnstadt und des Amtes Gehren, ein ander-
weiter Vertrag zu Weimar am 25. Dezember vorigen Jahres abgeschlossen worden.
Nachdem Wir nun auch diesen Vertrag gelesen, geprüft und Unfrer Absicht
durchgangig entsprechend gefunden haben: so ertheilen Wir dazu hiermit Unsere
landesfürstliche Genehmigung und Ratifikation, indem Wir zugleich versprechen,
gedachten, aus drey Artikeln bestehenden Accessions-Vertrag Unseres Theiles ge-
nau befolgen und erfüllen lassen zu wollen.
Urkundlich haben Wir diese Unsre Ratifikation eigenhändig unterzeichnet und
mit Unserm Großherzoglichen Insiegel bedrucken lassen.
Weimar den sechöten Januar Eintausend Achthundert und Neun und Zwanzig.
(L. S.) Larl Friedrich, Großherzog von Sachsen.
Ratifikation C. W. Freyh. von Fritsch.
der Fürstlich Schwarzburg-Son-
dershausischen Beytritts-Akte zu dem
Casseler Vertrage vom 29. Sep-
tember 1828.