Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1829. (13)

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Großherzogl.  S.  Weimar  -Eisenach'sches

Regierungs-Blalk.

Nummer  6.  Den  20.  März  1829.

Se.  Koönigliche  Hoheit,  der  Großherzog,  haben  Sr.
Majestät,  dem  Könige  Wilhelm  I.  von  Württemberg,  zum
Zeichen  der  bestehenden  wechselseitigen  innigen  Freundschaft
das  Großkreuz  Höchstihres  Hausordens  der  Wachsamkeit  oder
vom  weißen  Falken  unter'm  16.  vorigen  Monathes  übersendet
  und  hiernächst  von  Sr.  Majestät  dem  Könige  in  Erwiederung
  dieses  Beweises  das  Großkreuz  des  Königlichen  Hausordens
  der  württemberg'schen  Krone  unter'm  6.  dieses  Monathes
  empfangen.

Ebrenauszeichnung.

Des  Großherzogs  Königliche  Hoheit  haben  gnadigst  geruhet,  dem  Regierungsrathe,
  Herrn  D.  Freyherrn  von  Gersdorff  zu  Eisenach,  die  unterthänigst
erbetene  Erlaubniß  zum  Tragen  des  ihm  von  Sr.  Majestät  dem  Könige  von
Preußen  verliehenen  St.  Johanniter-Ordens  zu  ertheilen.

Beförderungen.

Se.  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  haben  den  Kriminal-Rath  und
Kriminal  =  Richter,  Herrn  Emil  Oettelt,  zu  Eisenach,  zum  Stadtrichter  und
zum  Mitglied  der  dasigen  Stadt-Polizey-Kommission  mit  dem  Charakter  alo  Justiz-Rath,
  den  Kriminalgerichts-Assessor  und  1sten  Aktuar,  .  Wilhelm  Ferdinand
Bischoff  daselbst  zum  Kriminal-Richter,  den  2ten  Kriminalgerichts-Aktuar
Heinrich  Carl  Röse  zum  Kriminalgerichts-Assessor  und  1sten  Aktuar
ernannt,  ferner  die  Stelle  eines  Musik-Direktors  bey’m  hiesigen  Singe-Chor