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Vertraͤge, wenn das Gericht bey Konkursen, Sequestrationen und
anderen dergleichen Gelegenheiten solche selbst abschließen
muß, wie Confirmation.
Verzeichnisse:
a) Von Akten von nur einer Seite von 24 Zeilen zu 12
Sylben ..
uͤber eine Seite, von ieve wenigstens halb beschriebenen
Seite . 4 4 r
und eben so viel Mundir .Gebühren.
b) Von anderen Gegenständen, z. B. Subhastationen, Auktio-
nen, Inventuren und dergleichen von jeder Seite von
24 Zeilen 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 * 4 4 4
Vidimus, s. Beglaubigung.
Vorlegung kurrenter Akten an die Betheiligten und ihre Vertreter
außerdem mit Einschluß der Aufsuchung und Aufsicht
dauert die Vorlegung länger als 2 Stunden, für jede
Stunde mehr.
dauert die Durchgehung der Mten im letzten Falle uͤber 1
Stunde, so ist fuͤr jede Stunde daruͤber noch anzusetzen
Wegegeld, (. Erpedition.
Weisung, (. Erkenntniß und Beschluß.
Zählgelder, s. Aubtion.
Zehrungskosten, (. Erpedition.
Zeugenvernehmung, mit Inbegriff der Vereidung von jedem
Zeugen, in Untersuchungssachen wie Niederschreibung.
In Eivil-Sachen
a) über Artikel und Fragstücke „
Eind derselben mehr als 20, von je zehen Fragen mehr
b) * Ariikel ..
Wenn das Protokoll mehr als 2 Seiten von 34 zeilen
zu 8 Sylben einnimmt, von jeder vollen Seite mehr
c) Für den Rotul nur die gewöhnlichen Reinschriftsgebühren.
Diese Ansätze gelten auch für Sachverstandige.
En—.li.....——