Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1830. (14)

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Zeugniß wie Ausfertigung. 
Ein Randzeugniß ½ " 4 42 O o o 
B. Dienergebühren. 
Anmeldung der Betheiligten, von jeder Parthrreen 
doch nicht Uüber 
mit Einschluß der Aufwartung bey der Verhandlung. 
Anschlag einer Ediktal-Ladung, eines Subhastations-Patentes 
und dergleichen, mit Einschluß der Wiederabnahme 
Anzeigen, wo nicht besondere Bestimmungen vorhanden sind 
Arretiren, s. Verhaften. 
Atzung eines Gefangenen, welche in 2 Pfund Brot und warmen 
Essen bestehen muß, täglich 
Muß der Gefangene bey Wasser und Brot si iben, so wird 
nur das Lettere bekechnet. 
Aufhebung eines Leichnams und dessen Transport ... 
Aufwartung, s. Anmelden und Expedition. 
Auspfänden, s. Erxpedition. 
Ausschellen bey Licitations-Terminen 
Behändigung einer schriftlichen Zufertigung mit Einschlaß der 
Relation von jeder Persoogoannr 
eben so von Umläufen. 
Bothenlohn, nach dem Gesetze vom 24. May 1826. 
Diäten, (. Erpedition. 
Einschließung eines Gefangenen, ein für alle Mahl 
mit Inbegriff des Ausschließens. 
Exequir-Gebühren von einem Rest bis zu 
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über 8 thlr. 
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