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Expeditionen außerhalb der Gerichtsstelle:
a) Wenn sie eine Amts-Person begleiten, für die Aufwartung
Dauert das Geschäft länger als 6 Stunden, für jede
Stunde mehrer
b) Wenn sie allein ein Geschäft zu besorgen haben, sofern
dafür nicht besondere Ansätze noch vorkommen
Ist das Geschäft schwierig oder mühsam, nach Ermessen
des Gerichtes 4 r*d] 2 4 r- 4 r 4 4 re "
bis
c) Für den Weg am Gerrichtsorte selbst und innerhalb der
Flurmarkung desselben, nichts.
d) Außerhalb der Flurmarkung erhaͤlt der Diener, außer dem
Ansatze fuͤr das Geschaft, fuͤr jede Stunde der Entfernung
für Zehrung
dauert aber das ganze Geschäft nicht über vier Stunden
muß er über Nacht bleiben noch
Im Falle mehrer Verrichtungen zu gleicher Zeit, werden
Wegegeld und Zehrungskosten getheilt.
Insinuation, s. Behaͤndigung.
Ladung, muͤndliche, von jeder Person . — .....
Schließen eines Gefangenen, ein fuͤr alle Mahl .....
SttzgebuhrenvoujederPersonsurjedenTag.. .
gerstroh, Holz und Waͤsche.
Strafvollstreckung.
a) Körperliche Züchtigangagag
b) Anschließung an den Prangenr
Transport eines oder mehrer Gefangenen, von jeder Stunde
Weges
Außerdem die unter 122 bestimmte Gebühr für Zehrung
und Nachtquartier.
Verhaftung, von jeder Person ..
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Vorfuͤhren eines Gefangenen, mit Einschluß des Zurückbringens
Daneben noch die Atzungskosten und den Aufwand für La-
tbl.
ar.
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