Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

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b. in bestimmten Quantitäten: 
1) Binder, Faßbinderarbeiten, Dreher= und Drechslerwaaren von 
Holz, gemeine Schreinerarbeiten, gemeine Gefährte zum Oekono- 
miedienste, unbeschlagene (Z. 52, 116 a, 1, 398 a, 170 b, 2, 
c, 2, d, 2, g.) jährlich im ganzen Vierhundert Zentner; 
2) Büchsenmacherarbeiten, als vollendete Gewehre, Pistolen r. (3. 
73) jährlich funfzig Zentner; 
8) Tabakpfeifen, erdene, unbeschlagene (Z. 128 a,) jährlich funfzig 
Zentner; 
4) Ruhlaer Pfeifenköpfe mit gemeinem Beschläge (Z. 441 b, 2) 
jährlich funfzig Zentnerz 
5) Ruhlaer Pfeifenköpfe, gutbeschlagene (3. 441, b, 8) jehrlich 
funfzig Zentner; 
6) Puppenköpfe, Gesichter von Papier (3. 339 b,) jährlich funfzig 
Zentner. 
II Einem herabgesetzten Eingangszolle, und zwar vorerst um 503 
sage funfzig Prozent der allgemeinen Tarifs-Abgabe sollen unterliegen: 
1) Wolle, Schaafschur= und Weißgerber-Wolle, rohe ungekämmte und 
gekämmte, gefärbte, Flocken, Garne, Tücher, ganze und halbe, Azors, 
Moltons, Biber, gestrickte Waaren (Z. 489 a, 1, 2, b, c, d, 
168 c, 1, 2, P 456), 
im ersten Jahre im Ganzen zusammen Sechshundert Zentner, 
im zweyten Jahre zusammen Tausend Zentner, 
im dritten Jahre zusammen Eintausend Fünfhundert Zentner; 
2) Baumwolle, kartätschte, gesponnene, nähmlich Garne, rohe unge- 
bleichte, gebleichte, gezwirnte, ungefärbte und gefärbte, Tücher und 
Waaren, rohe und weiße; brochirte, festonirte, auch mit Leinen 
und Wolle vermengte, gestrickte (Z. 38, lit, b, c, d. 1, 2, 3. 
3. 168 a, 1, 2, 3, 4), 
im ersten Jahre im Ganzen zusammen eine Quantität von Vier- 
hundert Zentner, 
im zweyten Jahre im Ganzen zusammen Siebenhundert Zentner, 
im dritten Jahre im Ganzen zusammen Tausend Zentner. 
3) Leinwand, ungebleichte, Drillich, Zwillich, Gradl, Canevaß und al- 
les rohe Leinenzeug im ungebleichten Zustande, gebleichte Waaren, 
alle, mit Seiden, Baumwolle und Schaafwolle 2c. nicht gemengt, 
ferner Tischzeuge, Damast, Gingham, HKöllisch, dann gefärbte Lein- 
 
	        
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